angenommen es soll ein Haus gekauft werden, welches
auf einem Grundstück mit Erbbaurecht steht.
Der Erbbauzins beträgt günstige
21,75 EUR im Jahr und in dem alten Vertrag ist
noch keine Wertsicherungsklausel mit aufgenommen.
Der Haken dabei ist allerdings, dass der Erbpachtvertrag nur noch bis 2024 läuft.
Um das Grundstück zu kaufen wird vermutlich auch
in 2024 das Geld fehlen - daher nun zur eigentlichen Frage: Gibt es eigentlich irgendeine
Möglichkeit herauszufinden wie die neuen Konditionen
in 2024 schlechtesten Falls aussehen könnten?
(man kann ja die Zinsentwicklung und Wertsteigerung des Grundstückes schlecht voraussagen(?) )
Oder gibt es eine Möglichkeit der Absicherung, dass
die Zinsen im neuen Vertrag um nicht mehr als einen bestimmten Prozentsatz/Betrag angehoben werden können?
Oder muss der Hauskäufer sich in 2024 „überraschen“
lassen, was da an neuen Konditionen auf ihn zukommt?
Würde mich freuen, wenn jemand hierzu näheres weiss.
MfG
da hilft nur der Kontakt zum Eigentümer des Grundstücks, mit dem man dann ab Übernahme der Hütte einen neuen Erbbaurechtsvertrag über die nächsten 99 Jahre zu aktuellen Konditionen schließt (soweit der daran überhaupt Interesse hat). Sonst kann es passieren, dass man nach 24 Jahren dumm da steht. So lange ist das in Bezug auf eine Immobilie nicht. Theoretisch kann man natürlich auch einen Vertrag vereinbaren, der erst ab Ende des bisherigen Pachtvertrages gilt. Aber das ist natürlich rein theoretisch, weil sich kein Eigentümer die Chance entgehen lassen wird, so einfach von einem Vertrag ohne Wertsicherungsklausel los zu kommen.
Vielen Dank für die prompte Antwort.
Daraus allerdings ergibt sich gleich die nächste Frage:
Bestünde dann die Möglichkeit den alten Vertrag im gegenseitigen
Einverständnis vorzeitig zu beenden und gleich einen neuen Vertrag
auszuhandeln?
Der Eigentümer hätte den Vorteil, dass er aus dem alten Niedrigzins-
Vertrag rauskommt und der Käufer hätte den Vorteil, dass er klare
Verhältnisse für die nächsten 100 Jahre hat (sofern man sich denn
auf neue Bedingungen einigt).
Lässt sich das so einfach machen, den Vertrag aufzuheben oder stehen
dem irgendwelche Gesetze aus dem Erbrecht oder sonstiges im Weg?
wir haben in diesem unserem Lande Vertragsfreiheit, und wenn zwei Parteien sich einigen einen Vertrag zu ändern, zu kündigen, neu zu schließen, dann kann sie daran grundsätzlich (Ausnahmen bei Gesetzesverstoß, Verträgen zu Gunsten Dritter, …) niemand hindern, auch wenn ursprünglich mal etwas anderes vereinbart worden ist. Wäre ja auch kurios, dass sich zwei Leute an etwas festhalten lassen müssten, was sie selbst mal ganz frei vereinbart haben, wenn sie beide jetzt zu dem Ergebnis gekommen sind, dass diese ursprüngliche Vereinbarung unter veränderten Umständen keinen Sinn mehr macht.
Also einfach hin zum Eigentümer, den fragen, ob er auch über das bisherige Ende des Vertrages Interesse an Erbpacht hat, und zu welchen Konditionen man sich über einen neuen Vertrag unterhalten kann, der dann wieder 99 Jahre läuft.