Hallo!
Die Höhe des Erbbauzinses (auch Erbpachtzins genannt) soll nach der im Erbaurechtsbestellungsvertrag getroffenen Vereinbarung offenbar in einem Verhältnis zum Grundstückswert stehen. Mit Grundstückswert gemeint ist wohl der Wert des unbebauten, aber bebaubaren Grundstücks, d.h. der Wert, den das Grundstück als Bauplatz hätte.
Die neue Ermittlung des Erbbauzinses kann an folgendem Beispiel verdeutlicht werden:
Grundstückswert bei Erbbaurechtsbestellung: 125 €/qm
Erbbauzins bei Erbbaurechtsbestellung: 300 €/Jahr
Grundstückswert heute: 250 €/qm, das sind 200 % des Grundstückswerts bei Erbbaurechtsbestellung
Erbbauzins heute: 200 % des Erbbauzinses bei Erbaurechtsbestellung, das sind 600 €/Jahr
Bei der im Erbbaurechtsbestellungsvertrag vereinbarten Neufestsetzung des Erbbauzinses ist keine automatische Anpassung des Erbbauzinses an den Grundstückswert vorgesehen. Das war möglicherweise zu der Zeit, als das Erbbaurecht bestellt worden ist, aus Rechtsgründen nicht zulässig; die Vereinbarung einer Automatik wäre dann rechtsunwirksam (nichtig) gewesen.
Es muss deshalb über eine Anpassung verhandelt werden. Dabei können neben der Veränderung des Grundstückswerts auch andere objektive, d.h. nicht nur in der persönlichen Sphäre der Beteiligten liegenden, Gesichtspunkte mit zu berücksichtigen sein. In Betracht käme z.B. die Höhe des bei der Neuvergabe von Erbbaurechten in der Region für vergleichbare Objekte vereinbarten Erbbauzinses.
Können sich die Beteiligten über den neuen, angepassten Erbbauzins nicht einigen, muss der Grundstückseigentümer den seiner Auffassung nach nach einer sachgerechten Anpassung zu zahlenden Erbbauzins einklagen.
Den Kaufpreis für den vom Grundstückseigentümer dem Erbbauberechtigten angebotenen Kauf des Grundstücks kann der Grundstückseigentümer frei bestimmen.
Aus Sicht des Erbbauberechtigten könnte man bei der Überlegung, ob ein Kauf des Grundstücks zu dem vom Grundstückseigentümer angebotenen Kaufpreis in Betracht kommt, von dem bis zum Ablauf des Erbbaurechts noch zu zahlenden Erbbauzins ausgehen. Muss der Kaufpreis finanziert werden, spielen auch die für ein Bankdarlehen zu zahlenden Zinsen eine Rolle.
Vielleicht kann man aber auch noch mit dem Grundstückseigentümer über den Kaufpreis verhandeln?
Gruß, Franz