Wir möchten ein Haus kaufen, dass Grundstück ist Erbbaurecht der Stadt. Der Besitzer und wir sind uns einig.
Die Stadt weigert sich den Erbpachtvertrag weiterzuführen, sie will uns unbedingt das Grundstück verkaufen.
Die Laufzeit wäre noch 56 Jahre. Ist das rechtens?
Danke für Ihre Antwort
Hallo,
das Erbbaurecht läuft über 99 Jahre. Aber i.d.R. hat der Verpächter ein Vorkaufsrecht. Dies könnte die Stadt dann bei einem Verkauf anwenden… So sitzt die Stadt am längeren Hebel.
Die meisten Käufer wollen eigentlich keine Erbpacht, sondern wollen lieber Kauffland. Dies ist bei den heutigen Zinsen i.d.R. auch die bessere Entscheidung. Dann ist man auch Eigentümer des Bodens. Bei eine, Verkauf kommen Sie dann sicherlich besser weg…
MfG
Jens Gause
www.der-Hausinspektor.de
Ich würde es sein lassen. Das Grundstück kostet durch die Wertsicherungsklausel ein zig-faches. Das sagt aber keiner
schau mal hier:
http://erbbau-live.de