Ein guter Bekannter von mir plant, ein Haus auf einem Erbbaugrundstück über einen Bauträger zu bauen.
Der Bauträger (im Vertrag „Erbbauberechtigter“ genannt) hat das komplette Land von der Eigentümerin für einen festen Betrag pro Monat erhalten und mein Bekannter bekommt hiervon eine Parzelle von rund 500 m2 zugewiesen.
Er mußte dazu einen „Untererbbaurechts“-Vertrag bei einem Notar unterschreiben.
Bis hierhin alles anscheinend OK (oder ?).
Jetzt aber haben mittlerweile 2 Banken die Finanzierung des Gebäudes abgelehnt und ihn mit dem Hinweis „… diese Art Verträge sind mit äußerster Vorsicht zu geniessen…“ o.ä. sehr verunsichert. Da sie aber keine Hinweise lieferten, warum sie diese Äußerungen gemacht haben, habe ich angeboten, mal bei „Spezialisten“ zu fragen )
Woran könnte es wohl liegen, daß die Banken diese und ähnliche Äußerungen machten ? Der Vertrag liegt vor, jedoch scheint mir (als Laie) keine besondere Schwierigkeit zu bestehen.
Kann es vielleicht etwas mit der Sicherheit (durch Untererbbaurecht) zu tun haben ?
Oder lehnen Banken grundsätzlich solche Dinge ab ?
Ich wollte Euch und mir zuliebe nicht den gesamten Vertrag hier abbilden, könnte ihn aber evtl. faxen oder auf einer Site bereitstellen, falls der Wortlaut hierfür wichtig wäre.
Bitte um Hilfe und Info, welche Angaben aus dem Vertrag „schwierig“ sein könnten.
Danke !
Er mußte dazu einen
„Untererbbaurechts“-Vertrag bei einem
Notar unterschreiben.
Bis hierhin alles anscheinend OK (oder
?).
Das Problem (und die Unübersichtlichkeit)besteht u.A. darin, dass zwei privatrechtliche (Erbbaurecht-)Verträge direkt miteinander verwoben werden, ohne dass alle Vertragspartner auch Rechte und Pflichten gegenüber allen anderen Beteiligten haben. Das kann den Fachmann mühen und den Laien (wenn er denn lieber etwas vorsichtig ist) abschrecken.
Jetzt aber haben mittlerweile 2 Banken
die Finanzierung des Gebäudes abgelehnt
und ihn mit dem Hinweis „… diese Art
Verträge sind mit äußerster Vorsicht zu
geniessen…“ o.ä. sehr verunsichert. Da
sie aber keine Hinweise lieferten, warum
sie diese Äußerungen gemacht haben, habe
ich angeboten, mal bei „Spezialisten“ zu
fragen )
Woran könnte es wohl liegen, daß die
Banken diese und ähnliche Äußerungen
machten ? Der Vertrag liegt vor, jedoch
scheint mir (als Laie) keine besondere
Schwierigkeit zu bestehen.
Kann es vielleicht etwas mit der
Sicherheit (durch Untererbbaurecht) zu
tun haben ?
Neben den allgemeinen Kreditkriterien (gibt es dingliche Sicherheiten, ist das Eigenkapital hoch genug, sind die Anuitäten auch durch entsprechendes Einkommen gedeckt)hat eine derartige vertragliche Verschachtelung immer einen gewissen „Risiko-Aspekt“, der sich in einer Nichtfinanzierung oder aber in den Konditionen wiederspiegelt.
Oder lehnen Banken grundsätzlich solche
Dinge ab ?
Ich wollte Euch und mir zuliebe nicht den
gesamten Vertrag hier abbilden, könnte
ihn aber evtl. faxen oder auf einer Site
bereitstellen, falls der Wortlaut hierfür
wichtig wäre.
Bitte um Hilfe und Info, welche Angaben
aus dem Vertrag „schwierig“ sein könnten.
Danke !
In den Verträgen ist letzlich ALLES wichtig, da die einzelnen Bestimmungen ja immer zu einem GANZEN zusammenwirken.
Was passiert den mit der Bebauung, wenn die Erbpachten (oder nur Eine) auslaufen oder der Bauträger vorher von der Bildfläche verschwindet? Wass passiert, wenn der Bauträger gegenüber dem Erbpachtgeber in Konflikte gerät?
Einfache Lösungen und Konstellationen sind eben einfach realer.