Hallo,
…und ja, ich habe schon gegoogelt… 
Es geht mir gerade um das Erbbaurecht in Zusammenhang mit ETWs, also nicht bzgl. richtiger Häuser, Reihenhäuser etc.
Versteh ich das richtig? Wenn jemand eine Erbbaurecht-Wohnung kauft, die ja im allg. geringfügig günstiger ist als eine ohne Erbbaurecht, dann ist die Wohnung weg nach Ablauf des Erbbaurechts und man hat das Recht auf Entschädigung?
Ich versteh das nicht ganz, warum sollte dann jmd überhaupt sich auf so etwas einlassen?
Man hat ja letztendlich nur Nachteile, überhaupt keinen Vorteil. Es ist ja letztendlich kein Vorteil eine kleine Ermäßigung beim Wohnungskauf zu erhalten und dafür aber letztendlich monatlich einen Zins dafür zu zahlen.
Und momentan ist es ja so daß bereits bei einigen Wohnungen das Erbbaurecht in 20 Jahren ausläuft. Wer bei klarem Verstand sollte eine ETW mit Erbbaurecht kaufen, die in 20 Jahren ausläuft?
Wie sieht das denn aus mit der Entschädigung? Kann man vermutlich aus heutiger Sicht noch gar nicht sagen, denn der Fall dürft ja noch nie vorgekommen sein, da es so früh noch gar kein Erbbaurecht gab, hmmm.
Oder hab ich bzgl. des Erbbaurechts doch etwas mißverstanden?
Kann mich mal jemand aufklären darüber?
Vielen Dank im voraus!
Gruß,
Christiane
).