Erbbaurecht

Liebe/-r Experte/-in,
am kommenden Samstag werde ich mir ein altes abgelegenes Haus auf einem Erbpachtgrundstück ansehen, dass ich möglicherweise kaufen möchte.
Welche Dinge sollte ich bezüglich der Erbpacht unbedingt klären? Bis gestern habe ich mich nämlich noch nie mit dem Thema auseinander gesetzt.
Ich habe für mich bisher notiert:

Laufzeit der Erbpacht,
letzte Zinserhöhung,
Intervalle der Zinserhöhung,
Höhe der Zinserhöhung
wer ist der Eigentümer, bzw. Verpächter

Was habe ich bisher nicht bedacht?

Vielen Dank, Nadine

Hallo Nadine,
ich habe viel über das Thema „Erbaurecht“ im Netz gelesen und mir auch 2 Bücher gekauft.
Allerdings war der mir angebotene Kaufpreis für das Haus jenseits von Gut&Böse. Ich selber hätte dem Kauf bei einem amgemessenen Kaufpreis zugestimmt.

Beim Erwerb mit Erbaurecht sollte man sich mit den Vor- und Nachteile genau auseinandersetzen.

Deine Überlegen zielen in die richtige Richtung…

Laufzeit der Erbpacht

  • ganz wichtig auch für die Bank und die Höhe der vorzunehmenden Belastung des Grundstücks. Hier unbedingt einen aktuellen Grundbuchauszug aushändigen lassen!

letzte Zinserhöhung & Intervalle der Zinserhöhung sowie Höhe der Zinserhöhung

  • bei mir gab es ein Schreiben einer Anwältin mit den benötigten Angaben. Auch hier habe ich allerdings nach kurzer Prüfung festgestellt, dass mit den falschen Werten gerechnet und erhöht wurde.

wer ist der Eigentümer, bzw. Verpächter

  • hier unbedingt den Erbaurechtsvertrag geben lassen. Hier sind alle wichtigen Dinge geregelt: Heimfall, Einschränkungen, Zinsen, Eigentümer, usw.

Zusätzlich fragen, ob es evtl. Wertgutachten gibt.
Einen vernünftigen Kaufpreis kann man sich allerdings auch recht gut selber ausrechnen.

Diese Infos schnell als erste Antwort - in Sachen Erbbaurecht solltest Du Dir dann noch viel Zeit nehmen und Dich über Vor- und Nachteile informieren.
Hier einige (für mich) wichtige Infos:

  • Vorsicht bei Verträgen, die den Erbbauberechtigten verpflichten, das Grundstück zu kaufen, wenn der Eigentümer dies verlangt. Bestehen Sie auf Fristen, beispielsweise indem eine Ankaufsverpflichtung frühestens nach zehn Jahren und längstens bis 20 Jahre besteht. Zudem sollte ein Ausgangswert des Grundstücks festgeschrieben werden, ebenso, wie sich dieser Startwert über die Zeit entwickelt (zum Beispiel Kopplung an den Verbraucherpreisindex)

  • Unterzeichnen Sie keine Verträge mit Ankaufspflichten. Diese werden zu beliebiger Zeit wirksam, wenn der Grundstückseigentümer das Land veräußern möchte.

  • Beleihung und Verkauf der eigenen Immobilie bei kurzer Laufzeit kaum möglich

  • es muss nur der Kaufpreis des Hauses finanziert werden

  • geringere Darlehenshöhe - schnellere Rückführung

  • der Grundstückeigentümer muss allerdings immer zustimmen, wenn mit den Belastungen wertsteigernde Baumaßnahmen finanziert werden sollen

Vielen Dank! Das war schon sehr hilfreich!

Nadine