nocheinmal und unmißverstandlich. Der Vertrag 3% vom damaligen Grundstückswert mit Wertsicherungsklausel errechnet nach einigen Erhöhungen in den Jahren einen Zins von x Euro und ist damit gerechtfertigt. Der Rechtegeber gibt zu, dass eine Erhöhung rechtlich nicht durchzusetzen ist, besteht aber trotzdem auf eine Erhöhung von über 100 % und droht andernfalls mit Vorkaufsrecht und hat es in der Zwischenzeit ausgeübt.
Hätte er ein Recht auf Erhöhung hätte er die Erhöhung bei dem ja vorgelegten Kaufvertrag rechtlich vertreten können. Hatte er aber nicht und so blieb nur die Erpressung durch das Vorkaufsrecht.
Dann rate ich einen Anwalt zu befragen!
Für mich ist hier Schluss!
trotzdem Danke