Erbbaurechtsvertrag

Hallo!!!
Da sich unser Traumhof nun erledigt hat ( siehe Artikel ) haben wir einen neuen im Auge. Es ist auch ein Resthof mit modernisiertem Bauernhaus. Der Preis beläuft sich auf 70000 Euro. Ein Schnäppchen dachten wir !!!
Jetzt hat sich heraus gestellt, daß auf dem Grundstück ein Erbbaurechtsvertrag auf 75 Jahre und Vorkaufsrecht läuft, es sind 1,5 ha Grünstcük. Die Kirche, der das Land gehört, kriegt im Jahr 4750 Euro vom Hauseigentümer. Wir haben mit der Kirche zwar noch nicht gesprochen, aber nach Angaben des Verkäufers der Gebäude, will die kirche 200000 Euro Kaufpreis für das Land haben. Was kann man den noch machen, den fast 5000 Euro im Jahr find ich etwas heftig.
Dank im vorraus
Gruß Jenny

Hi Jenny,

offensichtlich fehlen euch grundlegende Informationen was Erbbaurecht ist.

  1. der Eigentümer überläßt dem Erbbaurechtnehmer das Land zum Bau eines Hauses

  2. Der Erbvertrag läuft in der Regel über 99 jahre, bei Industriegrundstücken acuh mal über 50.

  3. Beim Verfall des Vertrages nach Ablauf, kehrt das Grundstück in das Eigentum/Nutzungsrecht des Erbbaugebers zurück.

  4. dieser muss aber eine Entschädigung für das aufstehende Gebäude zum Zeitwert zahlen.

  5. Ersatzweise kann ein Erbbaurechtsvertrag neu geschlossen werden.

  6. ein Vorkaufsrecht wird immer zum Schutz des Gebäudeeigentümers eingetragen. es verfällt an den neuen Erbbaurechtsnehmer, wenn der alte das Gebäude verkauft. Zusätzlich muss ein Vorkaufsrecht für den Geber eingetragen sein, damit er seine Ansprüche aus dem Erbvertrag sichern kann.

also alles rein technische Eintragungen.

also:

was ihr bezahlt ist:

  1. der reine Gebäudewert
  2. Jährlich für das Nutzungsrecht eine Gebühr an den Erbaurechtsgeber.

Über die Wertigkeit kann man nur was sagen, wen man weiß wo das Grundstück liegt. Es kann aber am Wert der umliegenden Grundstücke gemessen werden.

Wenn ihr das zu teuer findet oder aber nicht finanzieren könnt, dann ein einfacher tipp: Lasst es. Der Verhandlungsspielraum ist fast null.

gruss

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Hi Jenny,
also alles rein technische Eintragungen.

also:

was ihr bezahlt ist:

  1. der reine Gebäudewert
  2. Jährlich für das Nutzungsrecht eine Gebühr an den
    Erbaurechtsgeber.

Über die Wertigkeit kann man nur was sagen, wen man weiß wo
das Grundstück liegt. Es kann aber am Wert der umliegenden
Grundstücke gemessen werden.

Wenn ihr das zu teuer findet oder aber nicht finanzieren
könnt, dann ein einfacher tipp: Lasst es. Der
Verhandlungsspielraum ist fast null.

gruss

Hallo,
vielen Dank für deine Antwort.
Das Gründstück liegt weit ab vom Schuß, es handelt sich um ein kleines Dorf im Osten. Wie ich erfahren habe sind dort die Preis für Grundstücke sehr niedrig.
Wir werden mal mit der Kirche sprechen, der das Grundstück gehört.
Mal schauen was die so erzählen.
Danke nochmal
Gruß Jenny