Erbbegräbnis

Hallo,
neulich bin ich durchs Paderborner Land gefahren und habe dort die Meinolfus Kapelle und eine danebenliegende Gräberstätte der Familie von Mallinckrodt gefunden.
Beim „Googeln“ über diese Dinge bin ich auf den Begriff „Erbbegräbnis“ gestoßen. Eine Definition bzw. Erklärung des Begriffes habe ich jedoch nicht finden können.
Ich vermute, dass damit (ggf. u.a.) das Recht gemeint ist, an der Stelle Angehörige der bestimmten Familie bestatten zu dürfen.
Über eine Erklärung des Begriffes würde ich mich freuen.
Vielen Dank !
Andreas

Hallo, Andreas,

du liegst goldrichtig mit deiner Vermutung. Der älsteste Beleg für ein Erbbegräbnis könnte aus der Bibel stammen, wo Abraham für seine Sara von den Bewohnern Hebrons eine Grabstätte, nämlich die Höhle Machpela, kaufte.

ERBBEGRÄBNIS [Lfg. 3,3], n. sepulcrum gentilicium: ich bin ein frembder und einwoner bei euch, gebt mir ein erbbegrebnis bei euch, das ich meinen todten begrabe, der fur mir ligt. 1 Mos. 23, 4; er verlangte hier in seinem erbbegräbnis beigesetzt zu werden. THÜMMEL 4, 368.

Gruß Fritz

Hallo,

Du liegst da richtig.

Üblicherweise erwirbt man ja eine Grabstätte für einen verstorben und auf eine begrenzte Zeit - 25 Jahre in der Regel. Und auch wenn da die NAchbestattung tzsätzlicher Urnen möglich ist, ändert das nichts an der ursprünglichen Liegezeit. Auf dem Friedhof entstehen so Grabfelder, die nach einigen Jahrzehnten wieder verschwinden und irgendwann dann wieder neu belegt werden.
Bei einem Erbbegräbnis erwirbt man die Grabstätte dauerhaft - die Fläche ist auch größer. Und da werden dann im Laufe der Zeit mehrere Generationen einer Familie bestattet.
Natürlich ist das auch entsprechend teurer - das Ganze ist praktisch ein Prestigeobjekt - besonders in Dörfern und Kleinstädten. Der Herr Gutsbesitzer und der Schreinermeister hatten das zu haben - das gehörte zum Image, man mußte sich ja von der Masse etwas abheben.
Selbst heute noch gibt es Bauernfamilien, die bilden sich ein, was Besseres zu sein, weil sie ja so etwas haben. Auch wenn der Hof längst verschuldet ist - egal. Aber man beweist damit, daß man es sich erstens leisten kann und daß man zweitens schon seit Generationen zum Dorfadel gehört und nicht etwa irgendein Neureicher ist.

Gernot Geyer