Erbberechtigt ? vermögen ermitteln ?

hallo

folgende angenommene ausgangssituation.

ein mann hat 1 kind. dieses kind hat mit 2 verschiedenen frauen jeweils 1 kind gezeugt.

der erzeuger dieser beiden kinder stirbt.

nun, ein paar jahre später stirbt auch der vater des verstorbenen.

welchen anteil erhalten die kinder ? pflichtteil ? was ist einklagbar und wie wird das vermögen ermittelt ?

wenn man davon ausgeht das der mann es mit seiner neuen freundin damals geteilt hat und ihr materiele geschenke gemacht hat ( auto, haus, schmuck )?

mfg

Hallo !

Pflichtteile gibts nur bei erbberechtigten Kindern,die aber durch Testament leer ausgehen sollen.
Enkelkinder fallen nicht darunter.

Hat der Opa aber kein Testament gemacht,dann erben m.E. die beiden Enkelkinder alles,denn sie sind die nächsten gesetzlichen Erben,da sie die Nacherben des bereits verstorbenen Sohnes sind.
Sie waren ja bei gesetzlicher Erbfolge(ohne Testament) bereits beim Tod des Sohnes(der Vater der Enkelkinder) Erbe. War der Sohn verheiratet gewesen,dann erbte natürlich auch die Frau und Mutter eines der Enkelkinder.

Die Mütter der Enkelkinder erben vom Opa natürlich nichts.

MfG
duck313

hallo

folgende angenommene ausgangssituation.

ein mann hat 1 kind. dieses kind hat mit 2 verschiedenen
frauen jeweils 1 kind gezeugt.

der erzeuger dieser beiden kinder stirbt.

nun, ein paar jahre später stirbt auch der vater des
verstorbenen.

welchen anteil erhalten die kinder ? pflichtteil ? was ist
einklagbar und wie wird das vermögen ermittelt ?

Hi, richtet sich danach ob Testament vorhanden oder nicht, ausserdem ob die Ehefrau des zultzt Verstorbenen noch lebt und ob weitere Kinder des zuletzt Verstorbenen existieren.
MfG ramses90

wenn man davon ausgeht das der mann es mit seiner neuen
freundin damals geteilt hat und ihr materiele geschenke
gemacht hat ( auto, haus, schmuck )?

Zu Lebzeiten kann jeder mit seinem Vermögen machen was er will! Bei dem Haus kommt es darauf an, wie lange die Schenkung zurück liegt.
MfG ramses90

mfg

Hallo !

Pflichtteile gibts nur bei erbberechtigten Kindern,die aber
durch Testament leer ausgehen sollen.
Enkelkinder fallen nicht darunter.

Hi,

doch, wenn der Vater Vorverstorben ist, sind auch die Enkelkinder pflichtteilsberechtigt. Sie rücken an die Stelle des vorverstorbenen Vaters und teilen sich den Teil, den der Vater bekommen hätte.

Gruß
Tina