Folgender fiktiver Fall.
Ein Unehelicher Sohn schlägt 2007 zu Gunsten der Ehefrau des verstorbenen das Erbe aus.
„Zum Erbe gehörte außer einem Haus auch ein nicht unerheblicher Geldbetrag“
Da sich die Mutter des Verstorbenen immer ärgerte, dass die Erbin dem Unehelichen Sohn nicht einmal ein Andenken hinterließ war ihr Wille das Erbe zwischen ihrem noch lebenden Sohn und den Kindern des Verstorbenen so zu verteilen, sodass der Uneheliche Sohn mehr bekommen sollte als der Eheliche Sohn, dessen Mutter das Volle Erbe ihres Sohnes bekam.
Nun Verstarb die Mutter leider ohne ein Testament gemacht zu haben.
Wie würde es nun mit der Erbfolge aussehen?
Würde der Uneheliche Sohn des Verstorbenen trotz damaligem Erbausschlag etwas von seiner Großmutter erben oder bekommt der Eheliche Sohn des Verstorbenen nun die 50% die dem Verstorbenen Sohn zugestanden hätten?
Guten Tag,
ausgeschlagen wurde im ersten Erbfall doch nur nach dem Vater. Diese Ausschlagung hat keine Auswirkungen auf den zweiten Erbfall nach der Großmutter.
Soweit die Großmutter bereits Witwe war, und der verstorbene Sohn das einzige Kind, erben die Enkel und zwar zu gleichen Teilen. Beide Enkel sind - unabhängig von der Ehelichkeit - Abkömmlinge, §§ 1930, 1924 I,III,IV BGB.
„Das Erbe fließt wie das Blut.“
ml.
Danke für die Antwort.
Der noch lebende Sohn der Verstorbenen hat sich erstmals mit diesem Thema befasst und mit Entsetzen in einem anderen Forum gelesen, dass der Nicht Eheliche Sohn des verstorbenen Sohnes der Erblasserin durch die Ausschlagung des Erbes seines Vaters automatisch auch das Erbe der nun Verstorbenen ausgeschlagen hätte.
Dies sei so, weil die nun verstorbene Großmutter kein Testament hinterlassen hätte.
Der noch lebende Sohn möchte unbedingt, das der Wille der Verstorbenen auch ohne Testament berücksichtigt wird, vor allem da es ihn sehr geschmerzt hat, das die Frau des verstorbenen Sohnes es nicht einmal für Nötig befunden hat einen Blumenstrauß zur Trauerfeier mitzubringen, oder eine Träne zu vergießen.