Verheirateter, kinderloser Erblasser hinterlässt
- Ehemann
- Eltern und 1 Geschwister
- Großeltern und Onkel über beide Eltern
Da wären doch erbberechtigt (gesetzlich) sowieso nur Ehemann und Eltern, oder?
Sollten die Eltern die Erbschaft ausschlagen, würde doch alles beim Ehemann landen, oder?
Geschwister des Erblassers und seine Großeltern etc. müssten nichts ausschlagen, weil eigentlich nicht erbberechtigt, oder?
Desweiteren: Kann die Ausschlagung einer Erbschaft durch die Großeltern (die m.E. überhaupt nicht stattfinden dürfte s.o.) zu Repressalien des Sozialamtes führen?
Danke im Voraus
Verheirateter, kinderloser Erblasser hinterlässt
- Ehemann
- Eltern und 1 Geschwister
- Großeltern und Onkel über beide Eltern
Da wären doch erbberechtigt (gesetzlich) sowieso nur Ehemann
und Eltern, oder?
Ja. Da keine Erben der 1. Ordnung(Kinder),kommen die der 2. Ordnung zum Zuge,Eltern und Geschwister.
Sollten die Eltern die Erbschaft ausschlagen, würde doch alles
beim Ehemann landen, oder?
Nein ! Dann erben die übrigen aus der 2. Ordnung,Geschwister,die gibt es ja.
Und wenn es die nicht gäbe,dann tritt doch die 3. Ordnung hinzu(Großelternlinie)
Geschwister des Erblassers und seine Großeltern etc. müssten
nichts ausschlagen, weil eigentlich nicht erbberechtigt, oder?
Doch,siehe oben
Desweiteren: Kann die Ausschlagung einer Erbschaft durch die
Großeltern (die m.E. überhaupt nicht stattfinden dürfte s.o.)
zu Repressalien des Sozialamtes führen?
Jetzt nicht auf die Großeltern bezogen,das gilt doch generell.
Wenn man z.B. Sozialleistungen bekommt,dann darf man ein Erbe NICHT ausschlagen ! Nicht,wenn man daraus Einnahmen erzielen könnte,Schulden muss man nicht annehmen.
Man kann doch nicht allen Ernstes erwarten,man bekommt staatliche Unterstützung zum Lebensunterhalt,verzichtet aber auf Einnahmen,die die Unterstützung unnötig machen würde,oder die Höhe der Zahlung verringern würde.
MfG
duck313
Wenn man z.B. Sozialleistungen bekommt,dann darf man ein Erbe NICHT ausschlagen !
Das stimmt nicht ganz, aber es müsste wohl ein nachvollziehbarer Grund (außer der Verrechnung mit den Sozialleistungen) vorhanden sein. Z. B. unverbrüchliche Feindschaft o.ä.
Danke 
Kurz zusammengefasst: Es müssten alle aus 1. und dann 2. Ordnung (weitere Vorgänger gibt es nicht mehr) die Erbschaft ausschlagen, damit alles beim Ehemann landen würde.
Was das Sozialamt angeht, gehe ich völlig d’accord! Habe schon gesagt, dass es sinnvoll wäre, sich vorher Rücksprache zu halten…
Nichts geht doch über ein Testament !!!
Hallo!
Ich bin nicht sicher,ob der Fall überhaupt eintreten kann,der Ehemann erbt dann den abgelehnten Teil der anderen Erben.
Dann würde m.E. letztlich der Staat den Teil erben,wenn sich auch in 2. und 3. Ordnung usw. keine Erben finden lassen oder die alle ablehnen.
Warum sollte die das denn überhaupt machen ? Um dem Ehemann alles zu sichern ?
Wenn die Eheleute das wollten,dann hätten sie ein Testament aufsetzen sollen.
Kann es noch einfacher sein ?
mfG
duck313
Hallo,
Ich bin nicht sicher,ob der Fall überhaupt eintreten kann,der Ehemann erbt dann den abgelehnten Teil der anderen Erben.
Dann würde m.E. letztlich der Staat den Teil erben,wenn sich auch in 2. und 3. Ordnung usw. keine Erben finden lassen oder die alle ablehnen.
Wieso würde dann der Staat etwas erben?
Warum sollte die das denn überhaupt machen ? Um dem Ehemann alles zu sichern ?
Eine Möglichkeit oder eben weil sie denke, sie müssten einen großen Teil abgegeben (Sozialamt, Gläubiger , Wohlverhaltensphase etc.)
Wenn die Eheleute das wollten,dann hätten sie ein Testament aufsetzen sollen.
Kann es noch einfacher sein ?
Nein. Dummerweise ist dann jedoch häufig genau dieser Zug schon abgefahren, wenn es ums Erben geht. Da haben Leute zwar Sterbegeld- und Brillenversicherung, aber an sowas Naheliegendes und Wichtiges wie ein Testament oder eine Betreuungsverfügung/Vorsorgevollmacht wird einfach nicht gedacht.
Grüße
Jetzt nicht auf die Großeltern bezogen,das gilt doch generell.
Wenn man z.B. Sozialleistungen bekommt,dann darf man ein Erbe
NICHT ausschlagen ! Nicht,wenn man daraus Einnahmen erzielen
könnte,Schulden muss man nicht annehmen.
Man kann doch nicht allen Ernstes erwarten,man bekommt
staatliche Unterstützung zum Lebensunterhalt,verzichtet aber
auf Einnahmen,die die Unterstützung unnötig machen würde,oder
die Höhe der Zahlung verringern würde.
Hallo,
das ist nett gedacht, aber da bist du auf dem Holzweg.
Ein Erbe anzutreten oder auszuschlagen bleibt eine freie Entscheidung. Auch der Insolvenzschuldner hat das Recht eine werthaltige erbschaft auszuschlagen.
ml.
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