Hallo Wissende,
eine alleinstehende Witwe verstirbt ohne ein Testament zu hinterlassen. Die nächsten Verwandten sind Neffen und Nichten - ich denke, dass diese erbberechtigt sind - einige sind blutsverwandt (Kinder ihrer Geschwister), die anderen angeheiratet (Kinder der Geschwister des verstorbenen Mannes). Sind alle zu gleichen Teilen erbberechtigt oder nur die „blutsverwandten Neffen und Nichten“