Der Erblasser verfügte testamentarisch, dass einem der Erbberechtigten vom Erbanteil Schulden abzuziehen sind, die dieser beim Erblasser hat. Sollte nun der Erbanteil zur Schuldentilgung nicht reichen, können dann die übrigen Erbberechtigten die Restsumme von diesem Erbberechtigten einfordern?
Ja, die Forderung steht der Erbengemeinschaft zu. Sie kann sie geltend machen.
Ja, zum Vermächtnis gehören alle materiellen Güter inkl. Forderungen (und Schulden), die gehen alle auf die Erbgemeinschaft über. Problematisch könnte die Beweisbarkeit werden, mich würde nicht wundern, wenn so etwas vor Gericht landet.
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