Hallo,
ein Familienvater stirbt, als zwei seiner Kinder noch minderjährig sind, die älteste Tocher ist zu dem Zeitpunkt 18 Jahre alt. Die Familie schlägt das Erbe aus, weil er vor allem Schulden hinterlässt.
Nun (mehrere Jahre später) stirbt der Vater des Familienvaters und hinterlässt etwas Vermögen. Der Familienvater kann ja nicht mehr erben und normalerweise würde das Erbe auf seine Kinder übergehen. Aber geht das, wenn das Erbe vor Jahren ausgeschlagen wurde? Oder galt das Ausschlagen damals nicht für diese Erbschaft?
Vielen Dank!
N. Gertz