Erbberechtigung nach Ausschlagen des Erbes?

Hallo,

ein Familienvater stirbt, als zwei seiner Kinder noch minderjährig sind, die älteste Tocher ist zu dem Zeitpunkt 18 Jahre alt. Die Familie schlägt das Erbe aus, weil er vor allem Schulden hinterlässt.
Nun (mehrere Jahre später) stirbt der Vater des Familienvaters und hinterlässt etwas Vermögen. Der Familienvater kann ja nicht mehr erben und normalerweise würde das Erbe auf seine Kinder übergehen. Aber geht das, wenn das Erbe vor Jahren ausgeschlagen wurde? Oder galt das Ausschlagen damals nicht für diese Erbschaft?

Vielen Dank!

N. Gertz

Oder galt das Ausschlagen damals nicht
für diese Erbschaft?

Hallo,

so ist es.
Jeder Erbfall ist isoliert zu betrachten. Die Ausschlagung der Erbschaft nach dem Vater hat keine Auswirkungen auf den Erbanspruch nach dem Großvater. Die Enkel erben den Anteil der dem vorverstorbenen Vater zugekommen wäre zu je gleichen Teilen.

ml.

Vielen Dank für die Auskunft!