Einem über 40jährigen Mann wurde von seiner Mutter nach dem Tod seines vermeintlichen Vaters mitgeteilt, dass ihr Ehemann nicht sein Erzeuger war, dass er aus einer ausserehelichen Beziehung stamme. Sie gab ihm den Namen des damaligen Liebhabers (kurze Affäre, nichts ernstes)und der Sohn meldet sich bei diesem und möchte einen Vaterschaftstest zur Abklärung. Inzwischen lebt ser in Ehe und hat zwei erwachsene Söhne. Er ist einigermassen vermögend. Geht er mit dem Einverständnis für einen Test das Risiko ein, dass seine Söhne einmal das Erbe mit dem möglicherweise von ihm gezeugten Sohn teilen müssen oder kann man das vermeiden?
Guten Tag
Ich kann nur etwas bzgl. der Schweiz sagen:
Die Kinder des Erblassers sind grundsätzlich erbberechtigt. Steht das Kindesverhältnis zum Vater nicht fest, kann es durch Anerkennung oder durch Klage begründet werden. Im Rahmen eines solchen Verfahrens sind dann die Beteiligten verpflichtet, an Untersuchungen mitzuwirken, die zur Aufklärung der Abstammung nötig und ohne Gefahr für die Gesundheit sind, sprich DNA-Test. Auch die Fristen müsste man noch prüfen.
Freundliche Grüsse