Erbberechtigung

Guten Tag!

Ich habe nach vielen Jahren erfahren das ich ein einen anderen leiblichen Vater habe. Dies wurde dann auch durch einen gerichtlichen Vaterschafttest bestätigt.

Leider wünscht mein Vater bis jetzt keinerlei Kontakt zu mir. Soweit ich weiss ist er verheiratet, kinderlos und sehr vermögend.

Bin ich nach so vielen Jahren erbberechtigt?

Vielen Dank für Eure Antwort

durch den gerichtlichen Vaterschaftstest bist du nun auch offiziell sein Kind. Damit bist du erbberechtigt. Du hast auch noch ganz andere Ansprüche, je nach dem, wie alt Du bist, ob du studierst oder eine berufliche Ausbildung machst etc.
Wende dich an einen Anwalt mit dem Schwerpunkt Familienrecht, der wird dir genaue Auskunft geben können. Ich selbst habe mein Wissen nur aus den Medien.

Wie ist es überhaupt zum Vaterschaftstest gekommen?
und viele andere Fragen habe ich.

Ich wünsche Dir alles Gute mit der neuen Nachricht.

Freue mich, wenn du in meinem Blog etwas darüber schreibst.

http://kuckucksvater.wordpress.com

Hallo lenny2011

Vielen Dank für Deine Antwort. Ganz so einfach ist es nun leider nicht.

Der Vaterschafttest hat mein leiblicher Vater über eine Anwalt in die Wege geleitet, wie ich versuchte mit ihm in Kontakt zu treten.

Der Mann meiner Mutter übernahm die Vaterschaft für mich, da war ich ca. 1 Jahr alt war. Darum könnte nun durchaus die Möglichkeit bestehen das dadurch mein leiblicher Vater von sämtlichen Pflichten befreit ist zumal dies vielleicht auch schon verjährt sein könnte.

Ich werde auf jedem Fall Deinem Rat folgen und mich über einen Anwalt, mit Schwerpunkt Erbrecht beraten lassen.

Sobald ich mehr weiss, lass ich es Dich gerne wissen.

Hi Happy2011,

ja, bitte lasse es mich wissen, wie es bei dir dann weitergangen ist. Ich wünsche Dir viel Erfolg.

Lenny