Erbbetrug?

Hallo,
folgende Frage:
also, Person A erzählt der ganzen Welt, er lebte zu Zeiten des zweiten Weltktiegs in Passlack (Ostpreußen). Als er vier oder fünf Jahre alt war, war sein verletzter Vater zu Besuch, dann kam ein Angriff, der Krankenwagen, mit dem der Vater weggefahren wurde, fuhr brennend davon.
Er und seine Mutter mussten fliehen, landeten irgendwann in Thüringen.
Schon kurze Zeit später heiratete die Mutter wieder, ohne irgendwie nach dem möglichen Verbleib/Velust des ersten Mannes zu suchen.
Jetzt hat die Person B, Sohn von A, wieder mal die ganzen alten Papiere gefunden und wurde stutzig.
Hat dann in der Gemeinde in Thüringen angerufen um mal nachzufragen.
Und siehe da - die Familie ist dort schon seit (mindestens) 1842 registriert. Und zwar fest sitzhaft.
Was muss man sich hier vorstellen? Was wollte A mit seiner Passlack-Flucht vortäuschen? Wozu wäre das gut?
Eure Meinungen würden dem Fragesteller gut tun.
In seinem Sinne
Zeulino

Hallo,

vielleicht hat der Geschichtenerzähler auch Leistungen für durch die Flucht verlorene Vermögensgegenstände in Anspruch genommen, dies konnte man nach der Wiedervereinigung auch in den neuen Bundesländern.

http://de.wikipedia.org/wiki/Lastenausgleichsgesetz
http://www.badv.bund.de/003_menue_links/g0_Bundesaus…

Vielleicht ist er aber auch einfach nur ein Dummschwätzer, der sich wichtig machen will, was er denn schon so alles erlebt hat.

Da hat mir doch neulich ein Opa, der 20 Jahre vor regulärem Rentenbeginn wegen angeblicher Erwerbsunfähigkeit (psychisch) pensioniert wurde, etwas über die mangelnde Arbeitsbereitschaft der jungen Menschen heutzutage erzählen wollen. „Die können doch gar nicht mehr arbeiten, völlig degeneriert die Jugend von heute“. Nee, is klar.

VG
EK

Warum geht B davon aus, dass es sich hierbei um ein juristisches Problem handelt?

Wie kommt B ausgerechnet auf Erbbetrug?

Die geschilderten Umstände geben so zunächst dafür nichts her bzw. liefern mindestens genauso großen Spielraum für andere Möglichkeiten.

Immerhin war A zu dem Zeitpunkt Kleinkind mit entsprechendem (Nicht- bzw. möglicherweise auch verfremdeten)Erinnerungsvermögen. Das Bild des brennend davon fahrenden Krankenwagens spricht bspw. für so eine verfälschte Erinnerung. Das ist nicht böswillig! (Die Frage könntest du dann noch mal im Psychologiebrett stellen.)
In Frage kommt bspw. aber auch, dass A selbst „Opfer“ einer kreativ veränderten Geschichte wurde, die ihm erzählt wurde. Das können absichtliche oder unabsichtlicher Übertragungsfehler sein. Denkbar bspw. auch, dass darüber ein evt. Fremdgehen o.ä. verdeckt werden sollte. In Frage kommt auch, dass die Familie von A zwar in Thüringen länger gemeldet war, sich aber dennoch eine Zeit lang in Ostpreußen aufgehalten hat. Das war nicht unüblich!

Das waren jetzt nur einige von weiteren möglichen Erklärungsansätzen. Von daher bleibe ich bei der Frage: Warum daraus ausgerechnet ein juristisches Problem machen?

Im Zusammenhang mit dem Stichwort Erbbetrug kommt da ja sogar die Idee, dass da jemand von andere Seite her was verhindern oder erreichen will.