nur zum verständnis
Moin!
Hab hier eigentlich nicht viel zu sagen, da ich hier nur Leser aber kein Spezi bin, doch frage ich mich, ist der Vater erst kürzlich verstorben, so dass das Geschäft jetzt erst in der luft hängt oder führt die Oma die Geschäfte schon länger. Falls letzteres: Wieso ist das ganze damals nicht schon auf sie überschrieben worden…oder lief das GEschäft bereits auf dem minderjährigen, nur die Vormundoma hat es in Wahrheit geführt…Auf den Vater konnte es nach dem Tod ja nicht mehr laufen…Tote sind meines Wissens nicht geschäftsfähig:wink:
Was ändert sich, ausser dem Eintritt der Volljährigkeit, ist es ein Passus im Testament, der sich nun erfüllt?
Und nicht zuletzt, irgendwas scheint mir faul an der Oma, denn sonst hätte man die Übertragung der Geschäfte auf sie doch schon vor Erreichen der Volljährigkeit anstreben können.
Was sind das für Schulden…
Hinzu kommt noch die Frage der Geschäftsform, Einzelunternehmen (Enkel/Inhaber für alles verantwortlich) oder GmbH oä. mit Oma in Vertretung des Enkels als Geschäftsführerin…in letzterer Konstellation wäre sie ersetzbar (bei der IHK gibt es so Interimsgeschäftsführer- hier heißt es der Runde Tisch- die bei Unternehmensproblemen oder Übergängen helfen, evtl eine Alternative bis zum Abi oder sogar BWL/Juraabschluß).
Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, man kann ein Geschäft auch von Ferne führen, ist schwierig aber machbar, ab und an sollte man sich natürlich blicken lassen, damit einem die Mäuse nicht auf dem Tisch rumtanzen, aber dank internet geht vieles.
Auch 30.000 Eu sind nicht grad viel Schulden bei einem EH, das ist fast schon ein laufender Posten, es kommt drauf an, was das für Schulden sind (Omas Auto oder Lieferantenverbindlichkeiten oder…) und natürlich ob es alle sind!
Mögliche Ansprechpartner wären die IHK des Geschäftsortes (Themen Unternehmensnachfolge, Interimsgeschäftsführung, Finanzen, Unternehmensberatung etc.), das Vormundschaftsgericht, das ja wohl diese Konstellation verzapft hat (dort einen Rechtspfleger befragen, wie man an Finanzielle Unterlagen kommt und was zu tun ist, falls die Vormundige Oma ihn übern Tisch gezogen hat), die Bank wegen Unterlagen, oder der Steuerberater des Unternehmens, oder auch ein eigener Steuerberater, der die Unterlagen anfordern kann, etc.
Wirklichen Anwaltsbedarf seh ich erst, wenn da wirklich was faules sich rausstellt…und ich riech da was…manchmal ist es auch so, dass der Anwalt vom Gegner/Ärgerverursacher bezahlt werden muss,
IHK ist übrigens kostenlos, bzw. hat er sie bereits bezahlt, da ein EHunternehmen da Pflichtmitglied ist.
Und nicht zuletzt, hat man in einem Internat nicht eh einen eher engen Kontakt auch zu den Lehrern, sprich würde ihm evtl der BWL-Lehrer helfen, sich durch die Unterlagen (sofern man sie denn zu Gesicht bekommt) zu friemeln und quasi als neutrale Person mal zu schauen, ob Oma da nicht ne krumme Tour fährt. Wäre ja auch im Interesse des Internats, wenn er weiter Schüler sein kann und nicht etwa wegen Insolvenz gehen müsste.
Statt verkaufen finden sich da evtl auch Freunde, die mit ihm das Abenteuer Selbstständigkeit aufnehmen wollen, so dass er nicht verkaufen muss an unbekannt, sondern dass da quasi eine SchulAG draus wird (für so was ähnliches gibts oft auch Fördergelder) und die offenbar guten Mitarbeiter gehalten werden können.
Gruß Susanne