Erbe

Hallo,

Es ist verboten in ichform zu schreiben also schreib ichs in „seiner“ form

seine Eltern sind verstorben, sein gesetzlicher Vormund sind zurzeit
seine Großeltern. Sein Vater hatte einen Einzelhandel welchen er in
einem monat wenn er 18 wird erben soll.Laut seiner Oma wollen die
Behörden das geschäft auf ihn überschreiben aber seine oma möchte
das er das Geschäft an sie überschreibt. Sollte er das nicht tun
wäre sie wohl nicht bereit das geschäft weiterzuführen.Verkaufen kann er es nicht da er keine ahnung hat wie es funktioniert und außerdem hängen da noch mitarbeiter dran …Das problem
ist, dass er das Geschäft nicht weiterführen kann, da er noch
schüler ist und sein abitur machen möchte.Hinzu kommt noch das er
600 km weit vom beschriebenen Geschehen in einem internat wohnt.er
hat keine Einsichten in alle finanziellen lagen.Er weis alles nur
aus den erzählungen seiner großmutter.Und daraus hört er das das
Geschäft ungefähr 30.000 € schulden hat.D.h. wenn er seiner Oma das
Geschäft nicht überschreibt überträgt sie ihm die Schulden.
Er hat gar keine ahnung was er ungefähr tun kann bzw sollte. Er
weis ja nicht mal ob er sich einen rechtsanwalt leisten könnte…
Wer kann ihm helfen?

nur zum verständnis
Moin!
Hab hier eigentlich nicht viel zu sagen, da ich hier nur Leser aber kein Spezi bin, doch frage ich mich, ist der Vater erst kürzlich verstorben, so dass das Geschäft jetzt erst in der luft hängt oder führt die Oma die Geschäfte schon länger. Falls letzteres: Wieso ist das ganze damals nicht schon auf sie überschrieben worden…oder lief das GEschäft bereits auf dem minderjährigen, nur die Vormundoma hat es in Wahrheit geführt…Auf den Vater konnte es nach dem Tod ja nicht mehr laufen…Tote sind meines Wissens nicht geschäftsfähig:wink:

Was ändert sich, ausser dem Eintritt der Volljährigkeit, ist es ein Passus im Testament, der sich nun erfüllt?

Und nicht zuletzt, irgendwas scheint mir faul an der Oma, denn sonst hätte man die Übertragung der Geschäfte auf sie doch schon vor Erreichen der Volljährigkeit anstreben können.
Was sind das für Schulden…

Hinzu kommt noch die Frage der Geschäftsform, Einzelunternehmen (Enkel/Inhaber für alles verantwortlich) oder GmbH oä. mit Oma in Vertretung des Enkels als Geschäftsführerin…in letzterer Konstellation wäre sie ersetzbar (bei der IHK gibt es so Interimsgeschäftsführer- hier heißt es der Runde Tisch- die bei Unternehmensproblemen oder Übergängen helfen, evtl eine Alternative bis zum Abi oder sogar BWL/Juraabschluß).

Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, man kann ein Geschäft auch von Ferne führen, ist schwierig aber machbar, ab und an sollte man sich natürlich blicken lassen, damit einem die Mäuse nicht auf dem Tisch rumtanzen, aber dank internet geht vieles.

Auch 30.000 Eu sind nicht grad viel Schulden bei einem EH, das ist fast schon ein laufender Posten, es kommt drauf an, was das für Schulden sind (Omas Auto oder Lieferantenverbindlichkeiten oder…) und natürlich ob es alle sind!

Mögliche Ansprechpartner wären die IHK des Geschäftsortes (Themen Unternehmensnachfolge, Interimsgeschäftsführung, Finanzen, Unternehmensberatung etc.), das Vormundschaftsgericht, das ja wohl diese Konstellation verzapft hat (dort einen Rechtspfleger befragen, wie man an Finanzielle Unterlagen kommt und was zu tun ist, falls die Vormundige Oma ihn übern Tisch gezogen hat), die Bank wegen Unterlagen, oder der Steuerberater des Unternehmens, oder auch ein eigener Steuerberater, der die Unterlagen anfordern kann, etc.
Wirklichen Anwaltsbedarf seh ich erst, wenn da wirklich was faules sich rausstellt…und ich riech da was…manchmal ist es auch so, dass der Anwalt vom Gegner/Ärgerverursacher bezahlt werden muss,
IHK ist übrigens kostenlos, bzw. hat er sie bereits bezahlt, da ein EHunternehmen da Pflichtmitglied ist.

Und nicht zuletzt, hat man in einem Internat nicht eh einen eher engen Kontakt auch zu den Lehrern, sprich würde ihm evtl der BWL-Lehrer helfen, sich durch die Unterlagen (sofern man sie denn zu Gesicht bekommt) zu friemeln und quasi als neutrale Person mal zu schauen, ob Oma da nicht ne krumme Tour fährt. Wäre ja auch im Interesse des Internats, wenn er weiter Schüler sein kann und nicht etwa wegen Insolvenz gehen müsste.

Statt verkaufen finden sich da evtl auch Freunde, die mit ihm das Abenteuer Selbstständigkeit aufnehmen wollen, so dass er nicht verkaufen muss an unbekannt, sondern dass da quasi eine SchulAG draus wird (für so was ähnliches gibts oft auch Fördergelder) und die offenbar guten Mitarbeiter gehalten werden können.

Gruß Susanne

Er weis ja nicht mal ob er sich einen rechtsanwalt leisten könnte…
Wer kann ihm helfen?

Zu allererst fällt mir da das Vormundschaftsgericht ein. Dort sollte man ihm sagen können, wer ihm bei Problemen mit dem Vormund hilft. Als nächstes fällt mir das Nachlaßgericht ein, dass sollte dem Erben Auskunft über seine Vermögenssituation geben können. Dann könnte es noch einen Notar oder einen Testamentsvollstrecker geben, die dem Erben Auskünfte über die Rechtslage geben können.

Als nächstes fällt mir das Nachlaßgericht ein,

dass sollte dem Erben Auskunft über seine Vermögenssituation
geben können. Dann könnte es noch einen Notar oder einen
Testamentsvollstrecker geben, die dem Erben Auskünfte über die
Rechtslage geben können.

Hallo,

ist denn das Nachlassgericht an die Schweigepflicht gebunden ? Die Oma darf das unter keinen Umständen mitbekommen weil sie ihn sonst nicht mehr unterstützen würde. Und gibt das Nachlassgericht vor dem 18 Lebenjahr eigentlich generell Auskunft ??

Gruß …

aber kein Spezi bin, doch frage ich mich, ist der Vater erst
kürzlich verstorben

Nein, er ist schon länger verstorben und die Oma führt das Geschäft in des Kindes Namen.

Was ändert sich, ausser dem Eintritt der Volljährigkeit, ist
es ein Passus im Testament, der sich nun erfüllt?

Das ist unklar weil ihm „offiziell“ kein Testament bekannt ist

Was sind das für Schulden…

Der Laden läuft wohl angeblich nicht.

Hinzu kommt noch die Frage der Geschäftsform,
Einzelunternehmen (Enkel/Inhaber für alles verantwortlich)

Ja, so wird es wohl sein … Oma leitet alles Komisarisch

Mögliche Ansprechpartner wären die IHK des Geschäftsortes
(Themen Unternehmensnachfolge, Interimsgeschäftsführung,
Finanzen, Unternehmensberatung etc.),

Aber über was kann die IHK einen Informieren ?

Das Internat ist außen vor. Die kümmern sich nicht darum… Das liegt nicht in Ihrem Pflichtbereich…

ist denn das Nachlassgericht an die Schweigepflicht gebunden ?

Wieso denn nicht ? Wenn niemand fragt, werden die keine Veranlassung haben, zu plaudern.

ihn sonst nicht mehr unterstützen würde. Und gibt das
Nachlassgericht vor dem 18 Lebenjahr eigentlich generell Auskunft ??

Wenn das Gericht dem Erben keine Auskunft geben würde, wem denn dann ?

Was ändert sich, ausser dem Eintritt der Volljährigkeit, ist
es ein Passus im Testament, der sich nun erfüllt?

Das ist unklar weil ihm „offiziell“ kein Testament bekannt
ist

Dann ab zum Nachlassgericht und dort nachfragen, die sollten das wissen…

Was sind das für Schulden…

Der Laden läuft wohl angeblich nicht.

Da die Wahrheit herauszufinden bedarf eines Steuerberaters, derjenige der derzeit die Buchhaltung macht oder eben die Steuererklärung sollte das wissen.
Ansonsten bleibt die frage, wieso wurde der LAden nicht einfach aufgelöst, wenn er nicht läuft, bevor er angeblich in so desolate Lage kam, da stinkt was…weshalb will Oma die Schulden behalten UND den Laden und nicht einfach dichtmachen (mal mit Ausnahme der dann folgenden Kündigungen), weshalb will Oma unbedingt den LAden überschrieben haben ODER droht die Schulden an.

Hinzu kommt noch die Frage der Geschäftsform,
Einzelunternehmen (Enkel/Inhaber für alles verantwortlich):

Ja, so wird es wohl sein … Oma leitet alles Komisarisch

Nun das kann sie auch als Geschäftsführerin einer Gmbh oä. dann wäre sie angestellt, oder ist sie Angestellte des Inhabers (bei Einzelunternehmen) oder fuscht sie nur so rein, da sie als vormund bestellt ist (das geht glaub ich nur, wenn die Vormundschaft vom Gericht auch auf die Selbstständigkeit ausgedehnt wird, das ist ja nicht vergleichbar mit der normalen Geschäftstüchtigkeit um sich KAugummi zu kaufen. Schau mal im Existenzgründungsbrett ins Archiv, da gab es mehrfach die Anfrage zu Gründungen von Minderjährigen, gerade Mitte-Ende letzen Jahres und einige wohl gute Tipps zu den Vorraussetzungen.)
Näheres dazu weiß auch das Vormundschaftsgericht.
Wenn sie nur so als reiner Erwachsener ersatzmann fungiert, dann muss nichts überschrieben werden, sondern der Laden fällt automatisch an den dann erwachsenen Ihn, incl Schulden oder Gewinn. Allerdings auch incl aller Unterlagen aus denen das Handeln von Oma die letzten Jahre ersichtlich wird…
Enkel könnte Oma auch einfach einen Job als Geschäftsführerin geben, dann hätte sie weitaus weniger Sorgen und immer nochihr Auskommen, also wieso will sie einen angeblich so desolaten Laden überschrieben haben, Denk mal drüber nach…

Mögliche Ansprechpartner wären die IHK des Geschäftsortes
(Themen Unternehmensnachfolge, Interimsgeschäftsführung,
Finanzen, Unternehmensberatung etc.),

Aber über was kann die IHK einen Informieren ?

Sie kann ihn beraten, ähnlich eines Unternehmensberaters hinsichtlich deines Unternehmens, sie kann dir aktive Hilfe anbieten,indem dich zB. ein erfahrener Geschäftsmann unter die fittiche nimmt (Mentorprogramm) und dir helfen, dass du Überblick über die Unterlagen und die Vorraussetzungen zur Selbstständigkeit und die formalen Schritte zur Unternehmensübernahme bekommst, ausserdem kann sie dir zu Fördergelder verhelfen, die Finanzen überprüfen lassen etc…Sie können dich auch beraten falls du mit dem unternehmen einen Wechsel zB. hin zum E-Commerce planst (damit du es von der Schule aus machen kannst)
Die lohnen wirklich einen Besuch, zumal dein Unternehmen dafür eh Beiträge bezahlt…
Schau mal auf die Webseite der regionalen IHK, oder auch die überregionale, was die so alles tun.
Da wird einiges passendes dabei sein, kann man stundenlang drauf stöbern, bevor man Selbstständig wird.
Gruß Susanne