Erbe?

Hallo,ich habe mal eine Frage.

Kürzlich ist mein Onkel verstorben,dieser besaß eine Kapital Rentenversicherung wo als Bezugsberechtigte seine Partnerin eingetragen war.Diese ist nun leider ganz kurz nach ihm verstorben.Wer erbt jetzt? Seine Schwester die auch die Versicherungspolice besitzt und die letzte Person aus seiner Familie ist oder Ihre Eltern,die aber schriftlich niedergelegt haben,das sie mit Ihrer Tochter nichts zu tun haben wollen.Ich hoffe mir kann jeman helfen,Dankeschön Yvi

Nachdem die Partnerin nach Ihrem Onkel verstorben ist,
erben die gesetzlichen Erben der Partnerin.

Hallo,

die Seite des Onkels ist aus der Sache raus.

Es greift die Erbfolge der Partnerin.

Falls die Partnerin keine Kinder hatte und somit deren Eltern „dran“ wären, ist zu klären, ob „nichts zu tun haben wollen“ auch ein Erbverzicht ist.

Die Erbschaft ginge dann auf die nächst höhere Ebene über: Großeltern und deren Abkömmlinge.

Gruß
tycoon

Hallo !

Partnerin, aber dann im Sinne von eingetragener Lebenspartnerin oder Ehefrau.
Nur die zusammenlebende Freundin/Partnerin erbt ja gesetzlich nichts,oder irre ich da ?
Erben tun nur „Blutsverwandte“ und als Sonderfall Ehepartner(aber eben standesamtlich beurkundete Partner).
Sollte eine nicht eingetragene Lebenspartnerin als Begünstigte in einer Versicherungspolice drin stehen,wäre das etwas anders und extra zu betrachten.
Das wäre ja keine echter Erbfall sondern ein Versicherungsfall.
Die Freundin würde nur die Lebensversicherung bekommen, nichts vom übrigen Erbe,da ohne Testament gesetzliche Erbfolge eintritt.

MfG
duck313

Hallo duck,

die Ursprungsfrage bezog sich nur auf die Rentenversicherung!

Gruß

Hallo!

Onkel stirbt. Begünstigte des Vertrages ist Freundinn. Also bekommt Sie die Versicherungssumme.

Freundinn stirbt, Versicherungssumme fällt in das Erbe der Freundinn.

Hat sie Testament? Nein, dann greift gesetzliche Erbfolge. Dann sind wohl die Eltern dran. Ob die sich gut miteinander verstanden haben oder nicht spielt hier keine Rolle. Hätte Freundinn nicht gewollt, das Eltern erben, hätte sie zu Lebzeiten eine Regelung treffen müssen

Sorry

derschwede77