Erbe

Guten Tag,ich brauche bitte nochmal dringend ihre hilfe.kurz zum sachverhalt.
meine mutter und meine tante haben 1975 zu gleichen teilen ein haus geschenkt bekommen. nun ist meine tante verstorben und deren kinder haben geerbt. eine tochter will ihr anteil haben und eine tochter möchte aus anstand das erbe an meine mutter abtreten. leider ist die zeit verstrichen. meine tante ist schon 4 jahre tot und das erbe wurde damals angetreten.besteht da noch eine möglichkeit, das erbe meiner mutter zu überschreiben? schenkung oder irgendetwas anderes? was würde eine schenkung kosten und gilt da wieder die klausel mit den 10 jahren? kann man evt. auch eine auszahlung angeben oder müssen da transaktionen vorgelegt werden. wo müssen wir uns hinwenden-notar oder gericht?vielen, vielen dank für ihre hilfe andrea

Hallo Andrea,
da die Tante bereits vor 4 Jahren verstorben ist, ist an der Erbfolge nichts mehr änderbar. Das bedeutet, dass die Kinder der Tante Miteigentümer des Hauses sind.
Allerdings kann jeder Eigentümer seinen Anteil auf eine andere Person übertragen, entweder durch Verkauf oder Schenkung. Die Tochter der Tante, die ihren Anteil an dem Haus auf Ihre Mutter übertragen möchte, kann dies durch Abschluss eines Schenkungsvertrages tun. Ein solcher Vertrag muss, um überhaupt wirksam zu sein, vor einem Deutschen Notar beurkundet werden.
Eine Schenkung kostet grundsätzlich nichts (sonst wäre es ja nicht geschenkt :smile:. Allerdings fallen Notarkosten an, die sich nach dem Wert der Schenkung richten. Weiterhin fällt höchstwahrscheinlich Schenkungssteuer an, die von der Höhe her mit der Ebschaftssteuer identisch ist.
Was Sie mit der Klausel mit 10 Jahren, einer eventuellen Auszahlung oder Vorlage einer Transaktion meinen, kann ich nicht nachvollziehen. Wenn Sie den Anfall der Schenkungssteuer vermeiden wollen, sollte der Anteil am Haus zu einem angemessenen Kaufpreis verkauft werden. In einem solchen Fall fällt aber Grunderwerbssteuer an.
Weitere Details sollten Sie mit einem Rechtsanwalt klären, der anhand der konkreten Unterlagen und Sachverhalte genau sagen kann, welche Vorgehensweise besser geeignet ist.
Ich hoffe, etwas geholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
apfjur
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