Erbe

Hallo erst einmal,ich hoffe ich bin hier richtig wenn nicht bitte verschieben.

Es geht um eine Eigentumswohnung der Vater hat 3 Söhne und hat jetzt neu geheiratet.Die Wohnung war schon vor der neuen Ehe da.Jetzt wurde ein Testament gemacht und die neue Frau ist Vorerbin jetzt meine Frage was bekommen die 3 Söhne oder wann bekommen die 3 Söhne ihren Anteil und wie hoch wird dieser sein.
Danke im voraus.

Hallo

Hallo erst einmal,ich hoffe ich bin hier richtig wenn nicht
bitte verschieben.

Es geht um eine Eigentumswohnung der Vater hat 3 Söhne und hat
jetzt neu geheiratet.Die Wohnung war schon vor der neuen Ehe
da.Jetzt wurde ein Testament gemacht und die neue Frau ist
Vorerbin jetzt meine Frage was bekommen die 3 Söhne oder wann
bekommen die 3 Söhne ihren Anteil

wenn der Erbfall eintritt - wenn der Erblasser in der Kiste liegt, früher hat man keinen rechtlichen Anspruch an das Erbe

und wie hoch wird dieser

sein.
Danke im voraus.

LG
Mikesch

wenn der Erbfall eintritt - wenn der Erblasser in der Kiste
liegt, früher hat man keinen rechtlichen Anspruch an das Erbe

schon klar ich wollte nur wissen wird alles durch 4 geteilt oder erbt sie erst einmal alle und wenn sie nicht mehr ist dann die 3 Jungens

Hi,

soweit ich weiß, bekommt bei der gesetzl. Erbfolge die Frau 50% und die 3 Söhne 1/3 der restl. 50%.

Aber genaues kannst du hier nachlesen:
http://www.bmj.bund.de/files/-/947/Erben_Vererben.pdf

Gruß Marion

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Es geht um eine Eigentumswohnung der Vater hat 3 Söhne und hat
jetzt neu geheiratet.Die Wohnung war schon vor der neuen Ehe
da.Jetzt wurde ein Testament gemacht und die neue Frau ist
Vorerbin jetzt meine Frage was bekommen die 3 Söhne oder wann
bekommen die 3 Söhne ihren Anteil und wie hoch wird dieser
sein.

Hallo,

nur zur Nachfrage: die erste Ehe wurde geschieden, oder? Hier liegt nicht ein Witwer vor, der neu geheiratet hat? Dann könnte man daran denken, dass die Todesnachfolge der 1. Ehefrau noch gar nicht „fertig“ ist, weil noch eine Erbengemeinschaft zwischen Ehemann+Kindern an der Erbschaft von Ehefrau 1 besteht.

Wenn also Scheidung und Vater Alleineigentümer und er nunmehr die neue Frau als Vorerbin einsetzt, dann sollte er sich doch auch überlegen, wer Nacherbe bzw. Ersatzerbe wird. Die Vorerbschaft soll doch idR Erhalt des Vermögens in der Sippe sichern (dass bspw. die neue Frau zu ihren Lebzeiten als Witwe die Wohnung zu Eigentum als Vorerbin hat, aber es nicht veräußern kann, weil Nacherben die Kinder aus erster Ehe sind). Was ist mit Ersatzerbe? Sollen Ersatzerben (Ehefrau stirbt vor Ehemann bzw. gleichzeitig) die Kinder direkt werden?

Hier tut meines Erachtens eine umfassende Beratung not. Gerade wenn man einen Ehegatten vor gierigen Kindern und deren Pflichtteilsansprüchen (Cash Euro) absichern will, welche indirekt doch zur Versilberung von Immobilien führen kann, wenn kein Cash sonst vorhanden ist, ist eine Beratung nebst Testamentsentwurf seitens eines Profis angeraten.

Mfg vom

showbee

wenn es so ist, wie es sich in deinem ursprungsposting liest, hat dein vater ein sogenanntes berliner testament gemacht, d.h. die vorerbin (eure stiefmutter) bekommt erstmal alles, ihr erst, wenn sie tot ist zu je 1/3.
wenn dein vater clever ist, hat er auch eine klausel eingebaut, die besagt, daß euch, wenn ihr das (berliner) testament anfechtet, nur noch der pflichtteil auszuzahlen ist. das waren dann nicht 1/3 von 50%, sondern nur noch 1/6 von 50%.

schöne grüße
ann

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Wenn also Scheidung und Vater Alleineigentümer und er nunmehr
die neue Frau als Vorerbin einsetzt, dann sollte er sich doch
auch überlegen, wer Nacherbe bzw. Ersatzerbe wird. Die
Vorerbschaft soll doch idR Erhalt des Vermögens in der Sippe
sichern (dass bspw. die neue Frau zu ihren Lebzeiten als Witwe
die Wohnung zu Eigentum als Vorerbin hat, aber es nicht
veräußern kann, weil Nacherben die Kinder aus erster Ehe
sind). Was ist mit Ersatzerbe? Sollen Ersatzerben (Ehefrau
stirbt vor Ehemann bzw. gleichzeitig) die Kinder direkt
werden?

So ist es zur Zeit

Dank euch

.

Hallo, schönen Tag auch,

da das Ursprungspostimg sehr allgemein und ungenau gehalten ist, kann
hier auch keiner eine exakte Antwort geben.
Ist nicht mehr als im Posting im Testament erwähnt - also nur die
Ehefrau als Alleinerbin - dann gehen die 3 Kinder in der
Todesreihenfolge Vater, dann Stiefmutter, leer aus. Erbberechtigt ist
nur die genetische Linie. Verzichten die Söhne auf ihren Pflichtteil,
erben sie im Todesfall der Stiefmutter nicht mehr.
Showbee hat ja schon die Problematik angerissen - es gibt viel mehr
zu beachten. In so einem Fall ist ein sachkundiger Anwalt die beste
Info-Quelle.

Zitat :

d.h. die vorerbin (eure stiefmutter) bekommt erstmal alles,
ihr erst, wenn sie tot ist zu je 1/3.

Leider falsch

wenn dein vater clever ist, hat er auch eine klausel eingebaut,
die besagt, daß euch, wenn ihr das (berliner) testament
anfechtet, nur noch der pflichtteil auszuzahlen ist.

Der Pflichtteil ist auch ohne Klausel die Norm - wenn verlangt.
Die ganze Antwort ist falsch. Passt aber zur Schreibweise.

Gruß
Der Ratlose

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Hallo,

hat dein vater ein sogenanntes berliner testament gemacht,
d.h. die vorerbin (eure stiefmutter) bekommt erstmal alles,
ihr erst, wenn sie tot ist zu je 1/3.

ianal, aber imho kann auch durch ein Berliner Testament keineswegs der Pflichtteil vermieden werden, oder? http://de.wikipedia.org/wiki/Berliner_Testament sieht sdas zumindest so…
Gruß
loderunner