meine Schwiegermutter ist vor 6 Wochen gestorben und hinterläßt eine Wohnung und ein Grundstück. Es sind 3 Erben/Kinder vorhanden. Testament ist nicht vorhanden.
Frage: Wie geht es jetzt weiter? Was müssen die Erben unternehmen? Kommt ein Nachlaßgericht oder ein Notar von alleine auf die Erben zu? Wenn ja, wann? Könnte man das selbst beschleunigen? Die Wohnung muss ja versorgt werden. Wo könnte man sich schlau machen ohne einen RA einzuschalten?
Nach meiner Meinung müssen alle, aber jeder für sich, beim Nachlassgericht des Amtsgerichtes einen Erbschein beantragen. Der ist teuer !
Also hin mit Personalausweis und Sterbeurkunde der Schwiegermutter. Nach meiner Meinung tritt, wenn kein Testament vorliegt, die gesetzliche Erbfolge ein. Ggfls. muss man die Erbberechtigung nachweisen, z. B. durch Urkunden, Stammbuch usw.
Das ist eher eine Zeitfrage.
Zum Anwalt würde ich nicht gehen, da die Angelegenheit nach Deiner Schilderung relativ einfach ist, und der Beamte im Nachlassgericht auch erschöpfend Auskunft geben kann (der hier in Lübeck ist jedenfalls sehr nett, muss mal gesagt werden).
Also, legt schon mal Geld für den Eebschein beiseite und fasst euch in Geduld.
professionelle hilfe ist solange nicht nötig, wie sich die erben einig sind. wenn 3 leute ein haus & hof erben, wird ja irgendwas damit geschehen, oder?
es sollte also einigung herschen, was damit geschieht. problemlos ist der einvernehmliche verkauf und teilung des kaufpreises. schon wenn einer nicht verkaufen will, oder einer die wohnung selber haben will, wirds schwierig. hier muss man sich dann am besten auf einen gutachter einigen, der den wert feststellt und die auszahlungen an die anderen beiden ermittelt…
wenn alle einen erbschein haben, sollte man sich in ruhe an einen tisch setzen, stift und papier dabei und dann nägel mit köpfen.