Folgende Situation: Im Januar ist der Opa meiner Frau verstorben. Es gibt 2 Erbberechtigte Geschwister (Töchter des verstorbenen). Die eine hat den Vater während der letzten Jahre vor seinem Tode zu Hause in Pflege gehabt und auch alle Finanzen (schon vor der häuslichen Pflege) geregelt. Es besteht eine Wohnung, die vermietet wurde und aus der Mieteinnahmen hervorgehen.
Gibt es eine Möglichkeit sich bei Verdacht auf Unterschlagung, alle finanziellen Auskünfte auch als Aussenstehender einzuholen bzw. anzufordern?
Oder gibt es die Möglichkeit ein Verfahren einzuleiten, so dass die finanziellen Auskünfte von höherer Instanz eingeholt werden können?
Hintergrund ist, dass eine der Erbberechtigen (diejenige, die nicht für die Pflege verantwortlich war, zu feige ist Schritte einzuleiten weil sie die Konsequenzen fürchtet.
Hallo Fragesteller, hier meine Antwort :
Deine Schilderung ist wenig ausführlich. Entsprechend allgemein muß die Antwort ausfallen. Ein Auskunftsrecht hätte grundsätzlich nur jemand, der irgendwie benachteiligt oder geschädigt wäre. Aus Deiner Schilderung ist nicht zu erkennen, wer das sein soll. Wenn zwei Erbinnen vorhanden sind, haben beide gleiche Rechte auch bezüglich Auskünften über den Nachlaß. Was frühere Einnahmen und Ausgaben des Verstorbenen angeht, so ist das allein dessen Privatsache. Etwas anderes ist es, wenn eine der Erben z.B. Bankvollmacht hatte oder sonstwie alles für den Verstorbenen finanziell geregelt hat. Weil die Erben immer mit allen Rechten an die Stelle des Verstorbenen treten, hat der eine Erbe nach meinem Verständnis auch das Recht auf Nachprüfung dessen, was der jeweils andere Erbe früher mit den Finanzen des Verstorbenen gemacht hat, bzw. ob das alles in seinem Sinne und in Ordnung war. Das ist nämlich das Gleiche, als wenn der Verstorbene selber eine Nachprüfung vornehmen wollte. Beide Erben können grundsätzlich gleichberechtigt alle Auskünfte verlangen. Deine Frage sollte genauer gestellt werden. Im Übrigen vermute ich, hier hilft nur ein Rechtsanwalt. Alles Gute
Also geschädigt wäre die Mutter meiner Frau, da sie weder die Pflege des Opas übernommen hatte, noch Einsicht auf die Finanzen hatte.
Die Bankvollmacht wurde vom Opa schon etwas früher auf ihre Schwester ausgestellt. Die hat natürlich fröhlich das Erbe geschmälert indem sie Sachen für den Eigenbedarf (Auto, Führerschein des Sohnes etc.) gekauft hat.
Die Mieteinnahmen auf aus der Wohnung des Verstorbenen sind auch nicht auf ein Treuhandkonto, sondern auf das Konto der bevollmächtigten geflossen.
Mir geht es darum, ob ich eine Möglichkeit habe irgend etwas zu unternehmen, dass die Finanzen offengelegt werden müssen. Die Beträge, die abgehoben wurden und nicht für die Pflege des Opas genutzt wurden, müssen ja eigentlich zurück bezahlt werden. Sonst wäre die Mutter meiner Frau ja um das Erbe „betrogen“ worden.
Die Eltern meiner Frau sind einfach zu feige etwas zu Unternehmen weil sie fürchten dass die rechtlichen Schritte ihr Wissen und ihre Kompetenzen übersteigen. Sie sind beide bereits über 70 und haben keine Ahnung wie man mit dem Thema nun umgehen soll.
Einerseits wollen sie keinen Ärger mit der eigenen Schwestern, andererseits rufen sie ständig bei uns an und wollen über das Thema sprechen.
Steuerrechtlich gesehen gibt es keine Möglichkeit für die „Außenstehenden“ Einsicht in die Finanzunterlagen zu nehmen, denn dem steht das Steuergeheimnis entgegen. Wenn jemand unbedingte Aufklärung wegen des Verdachtes der Unterschlagung möchte, so muss er den Weg in die Strafprozessordnung wagen und Anzeige erstatten. Dann wird der Fall von der Polizei ermittelt und man kann mittels Anwalt Akteneinsicht beantragen.