Liebe/-r Experte/-in,
mein Ex-Mann ist verstorben. Er hat zuletzt in einer eigenen Doppelhaushälfte gelebt. Mein Sohn wäre neben einer Tochter aus der zweiten Ehe erbberechtigt, hatte aber schon jahrelang keinen Kontakt mehr zu seinem Vater. Er weiss nicht, ob viele Schulden da sind und er lieber das Erbe ausschlagen sollte. Wie kann er das herausfinden, bzw. wer kann ihm hier Auskunft geben.
Danke für die Hilfe
zunächst mal dürfte Ihr Sohn Erbe geworden sein. Er kann daher verlangen, dass ihm Einsicht in alle Unterlagen Ihres Exmannes gewährt wird. Anhand dessen muss er versuchen, sich einen Überblick zu verschaffen.
Im Zweifel sollten Sie anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen.
Ihr Sohn sollte zügig ein Fachanwalt für Erbrecht aufsuchen.
Die Ausschlagungsfrist ist sehr kurz - in der Regel 6 Wochen.
Ob und wieviel Vermögen vorhanden ist, kann durch Auskunftverlangen an die verschiedenen Beteiligten geklärt werden.
Auch kann der Anwalt Akteneinsicht nehmen, etwa in die Nachlassakte oder in eine ggf. vorhanden Betreuungsakte.
Selbstverständlich stehe ich auch Ihrem Sohn gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Buerstedde
Dr. Wolfgang Buerstedde
Rechtsanwalt
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Man könnte zum Beispiel das Nachlassgericht anschreiben on schon Ausschlagungen erfolgt sind. Auch kann man nachfragen ob sich aus der Akte bereits Gläubigeranfragen ergeben. ggf. Grundbuchauszug anfordern um zu sehen ob Belastungen auf dem Grundstück ruhen.
Hallo,
wenn ein Haus vorhanden ist, wird wohl keine Überschuldung des Nachlasses vorliegen. Außerdem kann man auch später, wenn sich dann herausstellt, dass der Nachlass tatsächlich überschuldet ist, die Erbannahme anfechten und dann doch noch ausschlagen. Das muss dann ober nach Kenntnis „sofort“ innerhalb von 2 - 3 Tagen vor einem Notar geschehen. Es fallen nur kleine Kostenbeträge an.
Richtig ist, dass beide Kinder je zur Hälfte erben, wenn kein Testament vorhanden ist. Beim Nachlassgericht oder einem Notar ist jetzt der Erbschein zu beantragen. Alle standesamtlichen Unterlagen (Geburts- Sterbeurkunden, Familienbücher usw) müssen vorlegt werden. Wenn dann der Erbschein vorliegt, hat jeder Erbe das Recht, bei den Banken Auskunft zu erlangen. Auch jetzt schon können die Erben die Nachlasssachen sichten. Sollte die 2. Ehefrau usw. sich irgendwie weigern, ist diese schriftlich aufzufordern, innerhalb von 2 Wochen (genauen Tag angeben) eine genaue und vollständige Nachlassaufstellung zu erstellen und alle in den letzten 10 Jahren gemachten „großen“ Geschenke aufzuzeigen. Ist die Frist abgelaufen, kann man einen Anwalt (besser Anwaltsnotar wenn dort vorhanden) aufsuchen. Die Kosten trägt dann die Gegenseite, weil sie im Verzug ist.
MfG
PB
Leider sind die Kinder (Erben) auf ihre detekivischen Fähigkeiten angewiesen. Sie müssen also selbst recherchieren. Meistens erhalten sie nur gegen einen Erbschein Auskunft (bei Geldinstituten usw.). Deshalb funktioniert dieses nur bei Nichtausschlagung und Beantragung eines Erbscheins. Ergibt sich später, dass der Nachlass überschuldet ist, gibt es mehrere Wege entweder aus der Erbenpflicht herauszukommen oder die beschränkte Erbenhaftung geltend zu machen. Hierzu sind allerdings fachliche Kenntnisse erforderlich, die man beim Anwalt, Notar und Gericht erhält.
Mit freundlichen Grüßen aus dem nördlichen Wesertal
H.G.
(Mitglied seit 2003 und über 1.993-mal Fragen beantwortet)
ich war lange krank, daher die späteAntwort. Er muss zunächst zusammenmit seiner (Halb)-Schwester einengemeinsamen Erbschein beantragen, denn nur Erben können z.B. gegenüber dem Finanzamt Auskunft über gemeldetetes Vermögen verlangen. Und dann muss (gemeinsam!) gewühlt weden und ie Unterlagen müssen nach Schulden durchsucht werden.
Sollte sich nach Annahme der Erbschaft eine Überschuldung herausstellen, muss unverzüglich nach dieser Kenntnis die Nachlass-Insolvenz beim Nachlassgericht angemeldet werden.
Ingeborg