hallo,
- frage
wenn jemand ein erbe annnimmt oder ausschlägt, darf VORHER vom anwalt aus nachgefragt werden welche erbsachen - aktiva… hinterlassen sind?
ich möchte mal gelesen haben, dass man nur die wahl hat das erbe anzunehmen bzw. abzuschlagen ohne vorher zu wissen was zu erben ist.
gibt es ein § dazu?
- frage
wenn der erbe das erbe ausschlägt muss er sich trotzdem an die beerdigungskosten beteiligen bzw. ganz übernehmen?
danke sehr!
Hallo
- frage
Weiß ich nicht, ich wüsste aber nicht, was dagegen sprechen sollte, sich vorher zu erkundigen.
Was man nicht kann ist: Das Guthaben des Erbes annehmen und die Schulden ausschlagen, aber das ist ja wohl klar.
- frage
wenn der erbe das erbe ausschlägt muss er sich trotzdem an die beerdigungskosten beteiligen bzw. ganz übernehmen?
Das kommt drauf an. Die Beerdigungskosten werden erstmal vom Erbe bezahlt. Wenn da nichts ist, müssen die Angehörigen die Beerdigung bezahlen, wenn sie können. Das müssen sie auch, wenn sie nichts erben.
Viele Grüße
hallo,
- frage
wenn jemand ein erbe annnimmt oder ausschlägt, darf VORHER vom
anwalt aus nachgefragt werden welche erbsachen - aktiva…
hinterlassen sind?
ich möchte mal gelesen haben, dass man nur die wahl hat das
erbe anzunehmen bzw. abzuschlagen ohne vorher zu wissen was zu
erben ist.
Hi,
man hat die Möglichkeit sich vorab zu informieren, was an Nachlaß da ist. Um sich diesen Überblick zu verschaffen, wurde für die Ausschlagung der Erbschaft eine Frist von 6 Wochen festgelegt. Diese Zeit sollte man nutzen um sich einen Überblick über die Erbschaft zu verschaffen.
- frage
wenn der erbe das erbe ausschlägt muss er sich trotzdem an die
beerdigungskosten beteiligen bzw. ganz übernehmen?
Das kommt darauf an, erstens auf das Bundesland und zweitens auf den Verwandtschaftsgrad. Normalerweise ist man auch bei ausgeschlagenem Erbe zur Übernahme der Beerdigungskosten verpflichtet, wenn man dem Erblasser gegenüber auch unterhaltspflichtig wäre.
Gruß
Tina