Erbe antreten in der Privatinsolvenz?

Hallo Liebe Geimeinde

Angenommen ein Schuldner hat eine Verbraucherinsolvenz oder auch Privatinsolvenz am laufen und befindet sich noch in der Wohlverhaltensperiode, dass heisst in der Zeit bis zum 6.ten Jahr, und es tritt ein Erbvermögen ein so ist es zur Hälfte an den Treuhänder abzutreten.

Was aber wäre, wenn er sich in der Restschuldbefreiung befindet, dass heisst im letzten und 7.ten Jahr des Verfahrens?

Ist eine Abtretung des Erbvermögens an den Treuhänder dann noch nötig?

Vielen Dank für Eure Antworten!

Gander

Also meines Erachtens ist es dann auch noch pfändbar, da im letzten Jahr noch Gericht und Insolvenzverwalter Möglichkeiten haben sollen, „Geld für ihre Dienste einzutreiben“. Erst wenn die Restschuldbefreiung durch ist, ist man auf der „sicheren Seite“, aber so 100%ig sicher bin ich mir da nicht - so weit ist es bei mir noch nicht. Sorry.

Hallo Söldner :wink:

Bis zum letzten Tag der WVP sind 50 % des Erbes abzudrücken. Da hilft nix!

Salut

Hallo Söldner :wink:

Bis zum letzten Tag der WVP sind 50 % des Erbes abzudrücken.

Soweit ist das bekannt.

Da hilft nix!

Salut

Was aber wenn das Erbe danach eintritt, nähmlich im letzten, ruhenden Jahr???

Vielen Dank für Deine Antwort.

Es gibt kein „ruhendes Jahr“! Die Abtretung und die damit verbundene Obliegenheiten laufen 72 Monate - genau 6 Jahre - nicht mehr nicht weniger. Wenn das Insolvenzverfahren im 1. Jahr abgeschlossen ist, gibt es den sog. Durchhaltebonus. Das bedeutet, dass man einen prozentualen Anteil des Pfändbaren behalten darf - mehr leider nicht.

LG

Den Fall kenne ich nicht. aber ich würde es so sehen:
solange das Verfahren nicht abgeschlossen ist, gehört die 1/2 den Treuhändler

Hallo,

leider kenne ich mich für diese spezielle Frage auch zu weinig aus. Ich würde beim Insolvenzverwalter nachfragen, wie er die Angelegenheit sieht und beurteilt und bearbeitet.

Oder beim Amtsgericht fragen ob es dafrür eine gesetzliche Regelung/Bestimmung gibt.

mfg

Johann Schwenk