Erbe Anwaltskosten

Hallo,nach einem beendeten Erbstreit möchte die Gegenseite vom Streitgewinner die Anwaltskosten bezahlt haben.Ist da irgendeine rechtliche Grundlage für diese Forderung? Ist es nicht so, das jeder seine eigenen Kosten tragen muss?

MfG
derDritte

Hallo,nach einem beendeten Erbstreit möchte die Gegenseite vom
Streitgewinner die Anwaltskosten bezahlt haben.Ist da
irgendeine rechtliche Grundlage für diese Forderung? Ist es
nicht so, das jeder seine eigenen Kosten tragen muss?

Im Gegenteil, § 91 ZPO.

Hallo,

Beispiel:

Es gibt zwei Testamente, in beiden Testament ist jeweils ein anderer Alleinerbe eingetragen. Der Erbe des älteren Testamentes behauptet nun, das der Erblasser bei Abschluß des zweiten Testamentes nicht testierfähig war und beantragt den Erbschein für sich.

In diesem Fall hat die „gewinnende“ Partei die Gerichts- und evtl. Gutachterkosten zu zahlen. Die Anwaltskosten hat jede Partei selbst zu tragen.

Geht es jedoch beispielsweise um eine Herausgabeklage gegen einen Erbschaftsbesitzer, zahlt die unterlegene Partei - wenn vom Gericht nicht anders bestimmt(Quotelung)- die Anwalts- und Gerichtskosten.

Gruß
Tina

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