Erbe aus dem Ausland In der Insolvenz

Ich bin in der Wohlverhaltensphase und werde bald etwas erben
aus dem Ausland. Bekommt mein Treuhändler oder Insolvenzverwalter das
automatisch mit oder muss ich das irgendwo melden? 50% darf ich
anscheinend behalten oder?
Bitte nur qualifizierte Antworten die sich auskennen!

Hallo!

Ja, Erbschaft während der Wohlverhaltensphase wird „nur“ zu 50 % auf die Insolvenzschulden angerechnet.

Ja, man muss die Erbschaft selbst aktiv anzeigen, dazu ist man verpflichtet und man würde sich auch strafbar machen, wenn das unterbliebe.
Der Verwalter würde es womöglich (verspätet) auch erfahren.

MfG
duck313

Okay danke