Erbe ausgeschl. u. abgewickelt/ Unbek. Gläubiger?

Hallo zusammen!

Was ist, wenn nach dem Ableben und auch auch nachdem das Erbe von allen ausgeschlagen wurde, ein Gläubiger an die Witwe herantritt, der auch noch Geld bekommt? Der Gläubiger wurde wohl damals übersehen. Es handelt sich um einen Hersteller, bei dem der Tote, vor seinem ableben einen Abaufauftrag abgeschlossen hatte. Es wurde anscheinend auch zweimal etwas abgerufen allerdings war das nur ein Bruchteil des Gesamtauftrags (5%). Die Witwe hatte keine Ahnung davon.
Kann der Gläubiger an die Witwe herantreten und Erfüllung verlangen oder kann die Witwe an das entsprechende Amt weiterverweisen?

Vielen Dank für die Informationen.
Opec

Hallo,

wie jetzt? Hat die Witwe das Erbe ausgeschlagen oder nicht? Wenn ja, was will der Gläubiger bei ihr?

Gruß
Ann da Càva

wie jetzt? Hat die Witwe das Erbe ausgeschlagen oder nicht?

Steht doch da: Alle haben das Erbe ausgeschlagen…

Wenn ja, was will der Gläubiger bei ihr?

Darum geht’s doch!

Um dann mal Licht in das Dunkel zu bringen und den Ton vielleicht wieder in etwas freundlichere Bahnen zu lenken: Tritt man das Erbe an, übernimmt man auch die Schulden des Erblassers. Schlägt man es aus, dann nicht. Weil das nur selten in der Zeitung veröffentlicht wird (vielleicht schon direkt in der Todesanzeige?) kann man es keinem Gläubiger verübeln, wenn der mal leise anfragt. Aber zahlen muss man nichts.

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Hallo,

ich versuch mal einen Schuß ins Blaue:

Da ist jemand, der die Todesanzeigen in der Zeitung mit Interesse liest und nach entsprechender Zeit mal bei den Hinterbliebenen mit irgendeiner Forderung vorbeischaut…
Ein Schelm der Übles dabei denkt.

Ich kann natürlich auch komplett auf dem Holzweg sein und die Forderung (an den Verstorbenen! nicht an die Hinterbliebenen die das Erbe ausgeschlagen haben!) hat ihre Richtigkeit.

Grüße von
Tinchen