Ich habe das Erbe (Schulden und Hartz4-Empfänger) meiner Tochter (3Jahre) vom im November 09 verstorbenen Vater ausgeschlagen.
Wir wahren nicht verheiratet. Nun hatte er einen Freund der wegen seines Krankenhausaufenthaltes die Kontovollmacht hatte. Der teilte mir Heute mit (laut Aussage der Bankangestellten die Ihn anrie) Ich oder sein Bruder können mit dem Totenschein das Konto auflösen und das vorhandene Geld (letzte Zahlung der ARGE Dezember) etwa 350 Euro ausbezahlt bekommen.
Meine Frage geht das?
Holt sich nicht im normalfall die ARGE das Geld selbst wieder? Dort ist Er schon ab gemeldet.
Könnte man das Geld nehmen und die Beerdigung bezahlen?
Muß die Bank nicht eine Meldung ans Erbgericht machen ?
Soweit ich weiss , holt sich die Arge das Geld wieder . Das Konto würde ich in Ruhe lassen , meldung ist ja schon raus (über den Verstorbenen ) . Soll sich doch der FREUND um alles kümmern !!! Sind Sie aus allem raus braucht es sie doch auch nicht kümmern wie das mit der Bestattung geht … wenn nicht dann gibt es wohl eine möglichkeit für ein sozialbegräbnis (oder ähnlich) Antrag beim Amt für Soziales . Hoffe , es war etwas hilfreich .
Bitte mal etwas genauer texten, so verstehe kein Sinn,sorry.
Nicht viel fragen, Kto auflösen, und keinem was erzählen!
Gruss Bruno Wiechert, Lindlar