Hallo,
kann mir einer sagen wie die Rechtslage ist?
Eine Mann hat eine Risiko Lebensversicherung abgeschlossen. Im Bezugsrecht steht nur:
„Im Todesfall der versicherten Person ist der am Todestag mit der versicherten Person in gültiger Ehe lebende Ehegatte bezugsberechtigt“.
Nun hat die Ehefrau das Erbe wegen völliger Überschuldung des verstorbenen Ehemannes ausgeschlagen.
Hat sie trotzdem ein Anrecht auf die Auszahlung der Risiko Lebensversicherung für sich? Oder geht die Versicherungsauszahlung in die Erbmasse über?
Danke für eine Antwort 
Hallo,
ich kann keine 100%tige sichere Antwort geben. Es ist durchaus möglich die Versicherungsleistung zu bekommen, wenn in dem Vertrag namentlich eine Person in der Bezugsberechtigung genannt wird. Ist diese bekannt, fällt die Leistung nicht in die Erbmasse. Ob durch den im Vertrag üblichen Text somit auch automatisch die Ehefrau erbt ohne diese konkret namentlich zu nennen, weiss ich jetzt leider nicht.
Hallo,
ich kann keine 100%tige sichere Antwort geben. Es ist
durchaus
möglich die Versicherungsleistung zu bekommen, wenn in
dem
Vertrag namentlich eine Person in der
Bezugsberechtigung
genannt wird. Ist diese bekannt, fällt die Leistung
nicht in
die Erbmasse. Ob durch den im Vertrag üblichen Text
somit auch
automatisch die Ehefrau erbt ohne diese konkret
namentlich zu
nennen, weiss ich jetzt leider nicht.
Hallo,
ergänzend muss ich noch was hinzufügen. Das
ausgeschlagene Erbe gilt nur für die Hofordnung
(Bauernhof). Soll heißen, dass gewerbliche Erbe für den
nachkommen (ein 4 Jahre alte Sohn) wurde ausgeschlagen.
Das Erbe für den Privatbesitz z.B. Hauser, wurde
angenommen.
Die Versicherung ist privat abgeschlossen (nicht für
das Bauerngewerbe).
Dann solle doch eigentlich ausgezahlt werden, oder?
Hallo,
in diesem Fall würde ich sagen, dass die Versicherung ausgezahlt werden müsste, da es sich ja in der Tat um Privatvermögen handelt und das Erbe dort auch angenommen wurde.
Viele Grüsse
Ausgeschlagenes Erbe verfällt z.g. des Fiskus!