Hallo,
kann mir einer sagen wie die Rechtslage ist?
Eine Mann hat eine Risiko Lebensversicherung abgeschlossen. Im Bezugsrecht steht nur:
„Im Todesfall der versicherten Person ist der am Todestag mit der versicherten Person in gültiger Ehe lebende Ehegatte bezugsberechtigt“.
Nun hat die Ehefrau das Erbe wegen völliger Überschuldung des verstorbenen Ehemannes ausgeschlagen.
Hat sie trotzdem ein Anrecht auf die Auszahlung der Risiko Lebensversicherung für sich? Oder geht die Versicherungsauszahlung in die Erbmasse über?
Danke für eine Antwort