Erbe ausgeschlagen Vers. Bezugsrecht Ehefrau

Hallo,
kann mir einer sagen wie die Rechtslage ist?

Eine Mann hat eine Risiko Lebensversicherung abgeschlossen. Im Bezugsrecht steht nur:
„Im Todesfall der versicherten Person ist der am Todestag mit der versicherten Person in gültiger Ehe lebende Ehegatte bezugsberechtigt“.
Nun hat die Ehefrau das Erbe wegen völliger Überschuldung des verstorbenen Ehemannes ausgeschlagen.
Hat sie trotzdem ein Anrecht auf die Auszahlung der Risiko Lebensversicherung für sich? Oder geht die Versicherungsauszahlung in die Erbmasse über?

Danke für eine Antwort :smile:

Soviel ich weiß geht bei ausschlagen eines Erbes, die Risikolebensversicherung nicht in die Erbmasse über, sonder nur dann wenn das Erbe angenommen wurde, weil der Erbe dann mit seinem eigenem Vermögen haftet.
Ich würde hierzu aber eventuell einen Rechtsanwalt befragen.

Gruß
Gaby