Mutter und Tochter wohnten zusammen, jedoch jeder in eigener Wohnung mit eigenem Mietvertrag. Die Wohnungen liegen nebeneinander und sind durch einen kleinen Flur miteinander verbunden. Die Küche und das Wohnzimmer(Wohnung der Mutter) wurden von beiden gemeinsam genutzt.
In der Wohnung der Tochter befanden sich die beiden Schlafzimmer.
Nun ist die Mutter verstorben. Die Tochter sowie alle anderen Kinder haben das Erbe ausgeschlagen, da die Mutter Schulden bei der Bank und diversen Versandhäusern hatte.
Die Tochter hat nun die Wohnung der Mutter übernommen, zahlt also jetzt für beide Wohnungen die Miete.
Díe Frage ist nun: Was passiert mit den Möbeln aus Wohnzimmer und Küche? Die Sachen waren Eigentum der Mutter. Muß die Tochter damit rechnen das die Möbel irgendwann einfach abgeholt werden?
Eventuell könnte sich die Tochter ja mit den Gläubigern darauf einigen, daß sie die Möbel der Mutter gegen Zahlung eines kleinen Obulus behalten kann. Die würde den Gläubigern die Abholung durch eine Spedition und die Versteigerung, beides mit den damit verbundenen Kosten, ersparen.
Erbe ausschlagen heisst eben das Erbe aussschlagen, alos alles
Soll und Haben!
Da kann man sich keine Rosinen aus dem Kuchen picken.
Das weiß die Tochter auch. Und das hat sie auch nicht vor. Das war auch nicht die Frage. Die Möbel dürften keinen hohen Wert mehr haben, da sie schon älter sind. Kommt da jemand sich das angucken? Oder wird man da angeschrieben? Wenn ja, von wem? Die Tochter ist völliger Laie in solchen Angelegenheiten und ziemlich ratlos. Wird da einfach alles rausgeholt, oder nur wertvolle Sachen???
ausschlagen heisst damit, dass die Erben nichts
wollen und damit nichts bekommen.
Also nochmal, die Tochter will keine Rosinen rauspicken oder sonstwas haben, sondern einfach nur wissen was eventuell auf sie zukommt.
Díe Frage ist nun: Was passiert mit den Möbeln aus Wohnzimmer
und Küche? Die Sachen waren Eigentum der Mutter. Muß die
Tochter damit rechnen das die Möbel irgendwann einfach
abgeholt werden?
Ich bin mir nicht darüber im Klaren, was Du wirklich wissen willst. Will die Tochter bestimmte Dinge der Mutter behalten oder will sie wissen, wie lange sie die Miete für die leere Wohnung zahlen muß ?
Wenn ein Erbe ausgeschlagen wird, setzt das Amtsgericht einen Nachlaßverwalter ein, der das Materielle abwickelt (ich glaube in einem Insolvenzverfahren). Dazu gehört, dass er den gesamten Hausrat abtransportieren bzw. verwerten lassen muß. Das ganze Verfahren kann dauern. Wenn die Tochter also die Mietzahlungen beenden will, sollte sie an den Nachlaßverwalter herantreten.
Welche Gläubiger? Das Erbe und dessen Verwertung bei
ausgeschlagenem Erbe geht an den Staat. Die Gläubiger gehen eh
leer aus.
werden aus den vorhandenen Mitteln (Restwert der Möbel, falls da noch ein Restwert erzielbar ist, Bankkonto) nicht erst die Gläubiger bezahlt? Sonst würde sich doch der Staat auch nur die Rosinen rauspicken, oder?
Gruß
loderunner
Ich bin mir nicht darüber im Klaren, was Du wirklich wissen
willst. Will die Tochter bestimmte Dinge der Mutter behalten
oder will sie wissen, wie lange sie die Miete für die leere
Wohnung zahlen muß ?
Die Tochter möchte die Wohnung so wie sie jetzt ist behalten.
Die Wohnung ist nicht leer. Mutter und Tochter hatten ja beide die Wohnungen gemeinsam genutzt. Bei Gericht als das Erbe ausgeschlagen wurde, wurde gefragt ob die Wohnung geräumt werden muß. Die Tochter hat daraufhin angegeben das die Wohnung nicht geräumt werden muß, da sie ja zusammengewohnt haben und die Tochter die Wohnung so beibehält
wie sie jetzt ist.
Wenn ein Erbe ausgeschlagen wird, setzt das Amtsgericht einen
Nachlaßverwalter ein, der das Materielle abwickelt (ich glaube
in einem Insolvenzverfahren). Dazu gehört, dass er den
gesamten Hausrat abtransportieren bzw. verwerten lassen muß.
Das ganze Verfahren kann dauern. Wenn die Tochter also die
Mietzahlungen beenden will, sollte sie an den Nachlaßverwalter
herantreten.
Das heißt also das sich irgendwann ein Nachlaßverwalter bei der Tochter melden wird.
die Sache ist eigentlich ganz einfach. Natürlich wird sich jemand melden, denn es muss ja ermittelt werden, ob ggf. aus dem Erbe noch etwas rauszuschlagen ist. Der Hausrat gehört natürlich zu den dabei in Rede stehenden Dingen. Allerdings muss die Verwertung natürlich auch unter dem Strich etwas bringen. Und da die Verwertung selbst natürlich auch Geld kostet, wird die Interessenlage sehr davon abhängen, ob mit einem Erlös der Verwertung zu rechnen ist.
Bei gebrauchtem Hausrat durchschnittlicher Güte kann man mit keinem positiven Ergebnis rechnen, und niemand wird etwas dagegen haben, wenn der Hausrat dann einfach stehen bleibt wo er ist. Sollte er mehr Wert haben, dann müsste er versteigert werden und die Angehörigen könnten mitbieten. Ggf. lässt sich dann aber auch ein Deal in Form eines freihändgen Verkaufes machen (also € X und die Klamotten bleiben stehen). Ggf. wird man auch nur wertvolle Einzelstücke versteigern lassen / freihändig anbieten.
Niemand hat ein Interesse daran zusätzliche Kosten zu produzieren, und eine Räumung und Vernichtung kostet immer Geld.
Gruß vom Wiz
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die Sache ist eigentlich ganz einfach. Natürlich wird sich
jemand melden, denn es muss ja ermittelt werden, ob ggf. aus
dem Erbe noch etwas rauszuschlagen ist. Der Hausrat gehört
natürlich zu den dabei in Rede stehenden Dingen. Allerdings
muss die Verwertung natürlich auch unter dem Strich etwas
bringen. Und da die Verwertung selbst natürlich auch Geld
kostet, wird die Interessenlage sehr davon abhängen, ob mit
einem Erlös der Verwertung zu rechnen ist.
Bei gebrauchtem Hausrat durchschnittlicher Güte kann man mit
keinem positiven Ergebnis rechnen, und niemand wird etwas
dagegen haben, wenn der Hausrat dann einfach stehen bleibt wo
er ist. Sollte er mehr Wert haben, dann müsste er versteigert
werden und die Angehörigen könnten mitbieten. Ggf. lässt sich
dann aber auch ein Deal in Form eines freihändgen Verkaufes
machen (also € X und die Klamotten bleiben stehen). Ggf. wird
man auch nur wertvolle Einzelstücke versteigern lassen /
freihändig anbieten.
Niemand hat ein Interesse daran zusätzliche Kosten zu
produzieren, und eine Räumung und Vernichtung kostet immer
Geld.
Welche Gläubiger? Das Erbe und dessen Verwertung bei
ausgeschlagenem Erbe geht an den Staat. Die Gläubiger gehen eh
leer aus.
werden aus den vorhandenen Mitteln (Restwert der Möbel, falls
da noch ein Restwert erzielbar ist, Bankkonto) nicht erst die
Gläubiger bezahlt? Sonst würde sich doch der Staat auch nur
die Rosinen rauspicken, oder?