Mein Vater ist vor kurzem verstorben und hat uns Schulden hinterlassen. Meine Mutter, mein Bruder und ich wollen das Erbe ausschlagen. Jetzt hat meine Mutter Angst, dass der Gerichtsvollzieher dann ihre Gegenstände, die sich in dem gemeinsamen Haushalt befinden trotzdem pfänden kann. Ist das so? Sie macht sich sorgen um einen Esstisch und einer Reihe von Kochbüchern.
Hallo!
Im Zweifel müsste sie nachweisen, dass die Sachen ihr gehören. Ich denke nicht dass da allzu große Probleme auf sie zukommen.
Sicher kann dir das aber nur ein Anwalt beantworten.
LG
Jetzt hat meine Mutter Angst, dass der
Gerichtsvollzieher dann ihre Gegenstände, die sich in dem
gemeinsamen Haushalt befinden trotzdem pfänden kann. Ist das
so? Sie macht sich sorgen um einen Esstisch und einer Reihe
von Kochbüchern.
Diese Gegenstände dürften nur interessant sein, wenn sie wirklich wertvoll sind. Ein Gerichtsvollzieher hat in der Regel kein Interesse an Gegenstände, für die er nichts oder kaum etwas bekommt. Immerhin muss er aus dem Erlös ja noch die Kosten der Einlagerung und Versteigerungs bezahlen.
Alles Gute
joachimd
Hallo nici198,
wenn ihr das Erbe ausschlagt, dann ist es schon richtig, dass alle Habseligkeiten (und auch Schulden) deines Vaters in die Erbmasse fallen. Allerdings ist es doch so - wer weiß denn, dass der Esstisch und die Bücher deinem Vater gehörten? Vielleicht gehörten sie ja auch deiner Mutter 
Und selbst wenn die Sachen offiziell deinem Vater gehörten - ein paar alte Kochbücher sind wertlos. Die würde kein Gerichtsvollzieher pfänden. Den Küchentisch normalerweise auch nicht. Es sei denn er ist sehr wertvoll (Marmor oder so).
Aber sicherheitshalber hat deinem Vater (ausser seiner Kleider) nichts selbst gehört.
Ich weiß nicht wann dein Vater gestorben ist - aber das Erbe muss innerhalb von 6 Wochen nach dem Tod ausgeschlagen werden.
Gruß,
Vani86
sorry bin kein fachmamm für Erbrecht
aber wenn die kochbücher und der Tisch dem Vater gar nicht gehört haben und jemand anderes das bezahlt hat und man eine rechnung vorlegen kann, ja dann…
Hallo…
kommt drauf an was der Esstisch wert ist und wie hoch die Schulden sind! Wenn der Esstisch an Wert hat, würde ich einen Anwalt aufsuchen. Es gibt ja immer noch die Möglichkeit der Verfahrenshilfe…
Viel Glück
Victoria
Hallo,
natürlich darf der Gerichtsvollzieher vermuten, dass alles, was in einer gemeinsamen Wohnung von Eheleuten sich befindet, dem Schuldner gehört. Es sei denn, man kann glaubhaft machen, dass die Gegenstände der Partnerin gehören. Wenn also der Vater die Kochbücher nicht gekauft hat und auch nicht gekocht hat, ist das glaubhaft. Außerdem pfändet der GV keine Kochbücher, die auch noch gebraucht sind, genauso wenig wie einen Esstisch. Es dürfen nur Gegenstände, die bei einer Versteigerung richtig Geld bringen, gepfändet werden. Haushaltsgegenstände, die zum Leben benötigt werden, sind von der Pfändung ausgeschlossen. Es kann so gut wie gar nichts mehr in einer Wohnung gepfändet werden. Keine Küchenmöbel, keine Schlafzimmer-, keine Wohnzimmermöbel. Wertvolle Teppiche, echter Schmuck, Antiquitäten dürfen gepfändet werden. Diese Dinge braucht man nicht zum Leben sondern sind Luxus. Auch ein Fernseher darf nicht gepfändet werden. PC und Hifi-Anlage dito. Es sei denn, die Geräte sind neu, haben einen Verkaufswert von mehr als 1.000 Euro und sind bezahlt und gehören dem Schuldner.
Viele Grüße
Micha