Erbe ausgeschlagen

Liebe Mit- nach-Wissen-suchende,

ich könnte mir vorstellen, dass ich das Erbe meiner Mutter ausschlagen müsste (Vater ist schon tot) wegen Überschuldung. Selbstverständlich würde ich dann auch nichts aus ihrem Besitz an mich nehmen (Familiäre Erinnerungsstücke -Fotoalben- wären, glaube ich, erlaubt) und die Erbausschlagung auch fristgemäß beim Amtsgericht erklären.

Bekäme ich nun später Post von dem Geldinstitut bei dem meine Mutter ein Konto gehabt hätte, für das ich evt. verfügungsberechigt gewesen wäre mit folgender Adresse:
Frau Anna XX Namen meiner Mutter
–Nachlass –
bei Renate XXX mein Name
XXXXstraße
Rest ist unwichtig

Es wäre möglich, dass ich erahnen könnte was die wollen. Aber dürfte ich die Briefe überhaupt öffnen? Könnte ich da rauf schreiben, „Annahme verweigert der Nachlass meiner Mutter geht mich nichts an“ und zurück in den Briefkasten. Oder gibt es ein „Annahme nicht möglich, da nicht Nachlaßnehmerin“

Oder sollte ich sie öffnen, um zu sehen was die wollen, letztlich aber den gleichen Inhalt (Erbe ausgeschlagen) antworten.

Vielen Dank für Mühe
Renate, der es nichts ausmachen würde die Briefe nicht öffnen zu „dürfen“

Also, mal auf die ironische Tour ?

Was sagtest Du, welchen Brief hast Du bekommen,
den dann geöffnet, den dann gelesen ???

Ich mal wieder als Dein Anwalt - lol - kann mich gar
nicht erinnern, dass Du mir so was gesagt hast, also
hast Du auch keine Briefe erhalten usw.
wehslb ich dem Gegner erkläre : Keine Post erhalten !

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hallo renate,

dein problem ist keins!
entweder, ein brief ist an deine mutter, dann läßt du ihn ungeöffnet - oder er ist an dich adressiert, dann machst du ihn auf. wenn darin ansprüche gegen dich geltend gemacht werden sollen, die du als erbe zu erfüllen hättest, kannst du dem geldinstitut (oder wem auch immer) gegenüber erklären, daß du das erbe ausgeschlagen hast. fertig iss.

(…) und die Erbausschlagung auch fristgemäß
beim Amtsgericht erklären.

wie man das macht, weißt du ja offensichtlich.

gruß
ann

PS: was macht der bauwagen?

wie man das macht, weißt du ja offensichtlich.

Hi, da muss ich mich aml einklinken.
Wie geht das eigentlich? Muss man zwingend persönlich beim Amtsgericht erscheinen? Was ist, wenn man (voraussichtlich für länger) im Krankenhaus liegt und nicht zum Gericht gehen kann? Habe gerade mit so einem Fall zu tun.

Gruß
nelly

hallo nelly,

Wie geht das eigentlich? Muss man zwingend persönlich beim
Amtsgericht erscheinen?

eigentlich ja. man muß innerhalb von 6 wochen nachdem einem der todesfall bekannt geworden ist (also nicht nach todestag!) beim amtsgericht das erbe ausschlagen.

Was ist, wenn man (voraussichtlich für
länger) im Krankenhaus liegt und nicht zum Gericht gehen kann?
Habe gerade mit so einem Fall zu tun.

da gibt es sicher ausnahmeregeln für. ruf doch mal beim amtsgericht an und frage nach. ein rechtspfleger/in müßte da bescheid wissen (vielleicht gehts ja auch schriftlich + beglaubigt).

gruß
ann