guten Tag,
aus rechtlichen Gründen kann ich leider nicht konkret auf Ihren persönlichen Fall eingehen, sondern nur allgemein antworten: Solange der Erbe nicht gefunden worden ist/nicht feststeht, könnte ein Nachlassverwalter derartige Geschäfte vornehmen, sofern ein solcher beantragt und bestellt worden ist.
Fragen Sie beim dortigen Amtsgericht, ob ein solcher bestellt worden ist bzw. wie er beantragt werden kann.
Mit freundlichen Grüßen
H.G.