Erbe - Ausland

Hallo

angenommen Herr A stirbt, Herr A ist Deutscher.

Herr A lebt in Frankreich.

Herr B, der Sohn von Herrn B, erbt.

Ein Gericht in Deutschland informiert Herr B.

Herr B lebt jedoch in Neuseeland.

Fällt Erbschaftssteuer für B an?

Der Freibetrag von 400.000 € pro Kind ist bekannt, um den geht es auch nicht.

Gruß & Danke

Kommt drauf an, siehe § 2 ErbStG (http://www.gesetze-im-internet.de/erbstg_1974/__2.html)

Auf was kommt es an?

Steht alles in dem verlinkten Paragraphen!