Erbe ausschlagen

Hallo,
Minderjähriges Kind K lebt getrennt vom Vater V bei der Mutter, kein Kontakt mit V.
Kind K sei angeschrieben worden, dass Vater Erbe vom Großvater ausgeschlagen hat. K würde befragt ob es Erbe annimt.
Geringes Vermögen wird vererbt.
Ist dies Vorgehensweise gängige Praxis?
Was für Gründe könnte es geben warum V Erbe ausschlägt?
V hätte im Beispiel Unterhaltsschulden gegenüber K.
Gäbe es ein Risiko für K?
Was könnte man K empfehlen?
Danke für eure Meinungen

Gruß
Bejaflor

Hi,

Minderjähriges Kind K lebt getrennt vom Vater V bei der
Mutter, kein Kontakt mit V.

Irrelevant.

Kind K sei angeschrieben worden, dass Vater Erbe vom Großvater
ausgeschlagen hat. K würde befragt ob es Erbe annimt.

Aus welchem Grund hat der Vater das Erbe ausgeschlagen? Er wird es doch wohl nicht aus Bockigkeit getan haben. Also sollte man prüfen, ob nicht evtl. Schulden vererbt werden würden.

Geringes Vermögen wird vererbt.

Sicher? Keine Verbindlichkeiten?

Ist dies Vorgehensweise gängige Praxis?

Zum Vormundschaftsgericht gehen und dort sagen, dass man für das Kind das Erbe ausschlagen will. Das darf man nämlich für minderjährige Kinder nicht entscheiden, darüber entscheidet genanntes Gericht. Vor Ausschlagung wird es jedoch prüfen, ob zu recht ausgeschlagen werden soll. D.h. wenn das Kind dadurch einen Nachteil erfahren sollte, gibt es die Zustimmung nicht.

So, nun denk selbst weiter …

Was für Gründe könnte es geben warum V Erbe ausschlägt?

siehe oben.

V hätte im Beispiel Unterhaltsschulden gegenüber K.

Was hat das jetzt mit dem Erbe des Großvaters zu tun?

Gäbe es ein Risiko für K?

siehe oben.

Was könnte man K empfehlen?

Siehe oben.

Danke für eure Meinungen

Ich habe einen Rat, keine Meinung geäußert. Sollte sich an der Verfahrensweise in den letzten 12 Jahren nichts geändert haben, rate ich unbedingt dazu, die Risiken abzuwägen und den oben beschriebenen Weg zu gehen.

Gruß
Ann da Càva

Habe als Vater auch ein Erbe ausgeschlagen, damit war dann in der Erbfolgen unsere Tocher als nächstes an der Reihe. Somit mussten Mutter und Vater(das bin ja ich) für das minderjährige Kind gemeinsam das Erbe ausschlagen.