Erbe ausschlagen

Hallo,

meine Mutter ist vor kurzem verstorben. Ich Mutter zweier Söhne) möchte das Erbe nicht antreten und möchte aber wissen ob meine Schwester somit die Alleinerbin ist, oder ob automatisch meine Kinder meinen Anteil erhalten.

Es liegt kein Testament vor, es handelt sich lediglich um einen geringen Betrag auf dem Konto meiner Mutter.

Vielen Dank im Voraus, Doris

Hallo Doris,

wenn Sie das Erbe ausschlagen, dann treten Ihre Söhne an Ihre Stelle. Sollten Ihre Söhne noch minderjährig sein, dann müssten Sie das Erbe für die beiden ausschlagen. Andernfalls müssen das Ihre Söhne selbst machen.

Mit freundlichen Grüßen
Philipp Spoth

Hallo,

  1. die Erbausschlagung muss innerhalb von sechs Wochen ab Todestag (Kenntnis der Erbfolge) vor einem Notar oder vor Gericht erfolgen. Wenn die Kinder minderjährig sind, müssen Sie und der Vater für diese die Ausschlagung erklären. Sollten die Kinder volljährig sein, müssen diese selbst die Erbausschlagung vornehmen. Die Frist beginnt ab Mitteilung, dass Sie als Erbe wegfallen.
    Wenn Sie und Ihre Kinder ausgeschlagen haben, fällt Ihr Anteil an die Geschwister. Die müssen selbst entscheiden, ob sie ausschlagen oder nicht.
    Ich gehe davon aus, dass der Nachlass überschuldet ist. Wenn nämlich nicht, müsste das Vormundschaftsgericht die Ausschlagung für die Kinder genehmigen.

Alles klar? Sonst am besten einen Notar aufsuchen, das ist ja sowieso notwendig. Das Gericht -NCHLASSABTEILUNG- ist auch zuständig, aber nicht besonders hilfsbereit und kosten fast genau so viel. Nur 19 % Mehrwertsteuer muss der Notar mehr nehmen. Bei Kosten von ca. 15,00 Euro dürfte dass unbedeutend sein.
MfG
PB

Hallo, Doris,

was willst Du mit dem Ausschlagen der Erbschaft erreichen. Großzügig nach außen da stehen, das geht auch einfacher :smile:). Hast Du Angst vor einer überschuldetsen Erbschaft?

Erst wenn diese Fragen geklärt sind, kann ich sauber antworten. Wenn Du aber einfach ausschlagen willst, weil Du denkst, das vereinfache die Angelegenheit für alle Beteiligten, dann irrst Du. Wenn Du ausschlägst, erben Deine Kinder Deinen Anteil. In jedem Fall muss eine Erbschein beantragt und ausgesteltl werden, sonst kommt auch Deine Schwester nicht an das Geld.

In der Praxis wird eine Erbschaft nur aus geschlagen (und nur dann!), wenn die Überschuldet ist oder die Vermögensverhältnisse völlig unklar sind.

Bei einem kleinen Geldbetrag würde ich einen Erbschein für Dich und Deine Schwester beantragen, dafüreine kleine Gebühr bezahlen, das Konto auflösen und das Geld sachgerecht für etwas Schönes verwenden.

Wenn Du ausschlägst, musst Du zum Notar und das kostet auch.

der langen Rede kurzer Sinn - nimm das Geld (und verschenke es von mir aus!)

Viele Grüße
Ingeborg

Wenn Sie ausschlagen (Frist 6 Wochen!), geht Ihr Anteil auf Ihre Kinder über. Wenn Ihre Schwester Alleinerbin sein soll muss sommit Ihre gesamte Linie auschlagen,

ml.

Hallo tarpenbek,

wenn Sie das Erbe ausschlagen, geht der Erbteil automatisch an Ihre Kinder. Diese müssten das Erbe ebenfalls ausschlagen.

Wieso wollen Sie das aber tun, wenn der Nachlass nicht überschuldet ist? Sie könnten höchstens eine notarielle Erklärung abgeben, dass Sie im Erbfall verzichten und der Erbanteil auf Ihre Kinder übergehen soll.

Eine Ausschlagung eines Erbes erfolgt in fast 100 % der Fälle aufgrund Überschuldung des Nachlasses.

Ob Ihre Schwester dadurch Alleinerbin wird, glaube ich nicht, da Ihr Erbteil dann an Ihre Kinder geht.

Ich mache mich aber über meinen Chef (Notar) nochmals schlau und melde mich wieder.

LG aus Stuttgart

herzlichen Dank für Ihre Anfrage zur gesetzlichen Erbfolge.

Sollte tatsächlich die gesetzliche Erbfolge greifen, würden, sofern Sie wirksam das Erbe ausschlagen, Ihre Kinder erben.
Sollten diese allerdings minderjährig sein, so verkompliziert sich die Erbauseinandersetzung, daher sollten Sie die Ausschlagung gut überlegen.

Des Weiteren müssten Sie auf die kurze Ausschlagungsfrist achten. Die beträgt meistens nur 6 Wochen seit Kenntnis vom Todesfall und dem Berufungsgrund (hier gesetzliche Erbfolge).

Weitere Hinweise zum Erbrecht finden Sie unter:
http://www.rechtsanwalt-erbrecht-bonn.de

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Buerstedde

Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Buerstedde
Fachanwalt für Erbrecht
Rathausstr. 16
53332 Bornheim

Tel. 02222-931180
Fax. 02222-931182
[email protected]
http://www.dr-erbrecht.de

Recht herzlichen Dank für die ausführliche Antwort.

Gruß Doris

Herzlichen Dank für die ausführliche Antwort!

Gruß Doris