Erbe ausschlagen = keine Hinterbliebenenrente?

Hallo,
es soll ja vorkommen, daß jemand eine Erbschaft ausschlägt. Bedeutet das automatisch auch einen Verzicht auf eine Hinterbliebenenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder hat das Eine mit dem Anderen nichts zu tun?
Gibt es da Unterschiede bei privaten oder betrieblichen Versicherungen?

Cu Rene

Hallo Rene,

mein Bauch sagt mir, dass das eine mit dem anderen nix zu tun haben kann; als begünstigter Hinterbliebener müsste man, (wenn’s so weit ist,) einen eigenen Rechtsanspruch haben.

Freundliche Grüße,
Sven P.

Hallo,
das war so ungefähr auch mein erster Gedanke dazu.
Aber mal angenommen jemand könnte freiwillig Rentenbeiträge nachzahlen, hat aber kein Geld, nimmt also dazu einen Kredit auf und verstirbt kurz drauf. Dann könnte ein Erbe ja die Schulden ausschlagen, daber die höhere Hinterbliebenenrente einstreichen, was andererseits dem Grundsatz widerspricht, daß man beim Ausschlagen des Erbes nicht „Rosinenpicken“ darf. Da keine Schenkung vorliegt, kann ein Erbe (im Zweifel der Staat, wenn sonst auch alle ausschlagen) wohl auch nichts zurückholen.

Cu Rene

Hallo Rene,

Dann könnte ein Erbe ja die Schulden ausschlagen, aber die höhere
Hinterbliebenenrente einstreichen, …

Ich meine, dass Hinterbliebenenrenten gar nicht an den Status als Erbe und damit auch an die Erbquote gekoppelt sein können, weil …

Bsp 1: Ein Mann macht kein Testament (-> gesetzliche Erbfolge und -quote). Nach Tod wird eine (Betriebs-)Rente gezahlt für die Witwe und die Kinder (= Halbwaisen) in vertraglichen Höhen, die nur in den seltensten Fällen mit den Erbqouten übereinstimmen werden. Jetzt müsste man alle Renten zusammenzählen, in die Erbmasse werfen, nach Quote neu aufteilen und in anderen Höhen auszahlen !??? Wenn bei einem der Kinder wg. Ausbildungsende die Halbwaisenrente wegfällt, würde damit wieder eine Neuberechung erforderlich (!???) und die Beträge der anderen würden geringer, während das Kind trotzdem per Quote weiterhin noch etwas erhält !???

Bsp 2: Die Ehegatten haben ein Berliner Testament gemacht, d.h. sich gegenseitig als Erben eingesetzt; die Kinder erben erst nach dem Tod des Zuletztversterbenden. Nach dem Tod des Mannes würden jetzt die Halbwaisenrenten der Kinder zwangsweise entfallen, da sie ja nicht nur ausgeschlagen haben, sondern sogar gar nicht Erbe geworden sind !???

Nee, da knurrt mein Bauch empört, das kann nicht sein.

Aber mal angenommen jemand könnte freiwillig Rentenbeiträge
nachzahlen, hat aber kein Geld, nimmt also dazu einen Kredit
auf und verstirbt kurz drauf. Dann könnte ein Erbe ja die Schulden
ausschlagen, daber die höhere Hinterbliebenenrente einstreichen,
was andererseits dem Grundsatz widerspricht, daß man beim
Ausschlagen des Erbes nicht „Rosinenpicken“ darf. Da keine
Schenkung vorliegt, kann ein Erbe (im Zweifel der Staat, wenn sonst
auch alle ausschlagen) wohl auch nichts zurückholen.

(super Idee)

Wenn man die Hinterbliebenenrenten dagegen als Vermächtnis ansieht, dann könnte sich immerhin ein Erbe (soweit er pflichtteilsberechtigt ist) dagegen wehren, dass er nur die Schulden geerbt hat, während jemand anderes die pumpfinanzierte fette Rente einstreicht (-> § 2306 BGB). Der Staat könnte bei so einer Gestaltung allerdings möglicherweise / vielleicht / eventuell tatsächlich der Mops sein. Aber wahrscheinlich gibt’s dafür auch wieder 'ne spezielle Vorschrift.

Freundliche Grüße,
Sven P.

Danke,

Aber
wahrscheinlich gibt’s dafür auch wieder 'ne spezielle
Vorschrift.

Wahrscheinlich werden freiwillige Beiträge x Monate vor dem Tod nicht auf die Hinterbliebenenrente angerechnet sondern wieder ausgezahlt, wenn der Einzahler schwer krank ist oder irgend sowas.
Oder ich habe wirklich eine Gesetzes-/Regelungslücke entdeckt.

Cu Rene

Hallo Rene,

etwas spät, aber dennoch eine Anmerkung zu dieser fiktiven Frage:

Wenn der Verstorbene tatsächlich einen Kredit aufgenommen und damit die Beiträge bezahlt hat, dann gelten diese als ordnungsgemäß entrichtet. Ein Hinterbliebener bekommt dann aus diesen Beiträgen auch eine entsprechende Rente. Die Beiträge werden keinesfalls wieder ausbezahlt.

Wie die Bank (die ja den Kredit vergeben hat) an ihr Geld kommt, interessiert den Rentenversicherungsträger hier nicht weiter.

Viele Grüße
Florian