Hallo Gemeinde,
ich habe eine Benachrichtigung wegen einer Erbschaft erhalten.Diese möchte ich allerdings aus unterschiedlichen Gründen nicht antreten.Ausserdem weiss man nicht was da noch so an Schulden dran haengt.
Ich wohne leider nicht in dem Ort wo das zustaendige Gericht ist an dem ich die Erbschaft ausschlagen kann bzw. meinen Verzicht zur Niederschrift geben kann.
Das heisst ich muesste einen Anwalt/Notar meines Vertrauens aufsuchen und diesen um die notarielle Beglaeubigung meiner Ausschlagungserklaerung bitten.
Was wuerden da so fuer Kosten auf mich zukommen?Muss ich dann trotzdem noch beim Erbverwalter ( heisst das so?) irgendwelche Gebuehren zahlen?
Habe nicht viel Geld, da ich zur Zeit von Hartz 4 lebe.
Deshalb meine konkrete Frage: Kann ich mir in diesem Fall auch einen Beratungshilfeschrin beim Amtsgericht holen und werden die Kosten uebernommen?
Hat das fuer mich waehrend meines Bezuges von Alg II irgendwelche Folgen?Also bzgl. der Ausschlagung der ( eventuell ) hohen Erbschaft und der Unterstuetzung des Staates.
Hallo Anouk,
ich bedauere, Dir auf diese Fragen keine Antwort geben zu können. Viel Glück in der Sache wünscht
Ricco
Hallo, diese Fragen kann ich im Moment nicht beantworten. Habe aber am Dienstag selbst einen Termin beim Anwalt. Geht um Grundsicherung und Erben. Antworte am Dienstag nochmal auf Deine Fragen.
Gruß Ingeborg
Hallo anouk,
die Form einer Erbausschlagung ist im BGB §1945 geregelt.
In Abs. 2 heißt es:"… ist zur Niederschrift des Nachlassgerichtes oder in öffentlich beglaubigter Form abzugeben." d.h. z.B. im heimatlichen Rathaus die Ausschlagung beglaubigen lassen und per Einschreiben zum Nachlassgericht. Vorher sicherheitshalber dort nochmals nachfragen, aber die hätten dich darauf hinweisen müssen. Die Ausschlagungsfrist endet sechs Wochen nach Anfall des Erbes.
Aber Vorsicht Falle! Ich bin mir jetzt nicht sicher, ob du als Hartz-4-Emfänger einfach so ein Erbe ausschagen darfst ohne vorher zu prüfen, ob das Erbe ein verwertbares Vermögen enthält.
Wegen der Komplexität des SGB, solltest du es unbedingt vorher von fachlicher Stelle prüfen lassen, um hinterher nicht unerwarteten Ärger zu haben.
mfG
Familie
Tut mir leid,
dazu weiß ich nichts.
…
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Für eine Ausschlagung eines Erbes git eine Frist von 6 Wochen nach Bekanntgabe des Erbes. Also aufpassen und nicht die Frist versäumen.
Die 6 Wochen kann man nutzen, um sich über die Höhe des Erbes und evtl. Verbindlichkeiten zu informieren.
Wenn man nicht persönlich zum Nachlassgericht gehen kann, dann kann man eine Erklärung bei einem Notar abgeben. Kosten kenne ich nicht, kann man aber sicher dort erfragen.
Was das Sozialamt/Arge angeht: Als Hartz IV-Empfänger muss man sämliche zur Verfügung stehenden Vermögenswerte ausschöpfen, bevor man staatliche Unterstützung erhält. Dazu zählt sicher auch ein mögliches Erbe. Wenn das natürlich überschuldet ist, darf man es ausschlagen. Wer jedoch ein Erbe, das ihm den Unterhalt sichern würde, ausschlägt, der muss wohl mit Kürzungen der Hartz IV-Leistungen rechnen.
Der Weg zur kostenlosen rechtsberatung beim nächsten Amtsgericht erscheint mir hier sehr vernünftig.
Aber daran denken, die Zeit läuft.
Hallo anouk,
die Frage kann ich leider nicht beantworten.
Viele Grüße
florestino
Hallo Anouk,
m.E. hast Du soweit fast alles richtig dargestellt; den Gang zum Notar kannst Du Dir allerdings sparen: Ein Gang zu Deinem örtlichen Gericht und dort zum Rechtspfleger sollte Dir genügen um alles erforderliche weitgehend kostenneutral über die Bühne zu bringen.
Gruß
Hans
Hallo anouk,
du kannst dir einen Beratungsschein holen( musst allerdings deinen Bewilligungsbescheid vom Amt vorzeigen) und damit kannst dann zu einem Anwalt(manche Anwälte lehnen das Mandat auch ab, weil sie keinen „Mehrverdienst“ haben), also frage vorher nach, im Normalfall zahlst du dann 10€ maximal selber,aber mehr sicher nicht.Der Anwalt kann auch für dich nach fragen ob Schulden vor handen sind.
Gruß hexe1971
Hallo,
da kann ich leider nicht helfen.
MfG
KKl
Hallo Gemeinde,
ich habe eine Benachrichtigung wegen einer Erbschaft
erhalten.Diese möchte ich allerdings aus unterschiedlichen
Gründen nicht antreten.Ausserdem weiss man nicht was da noch
so an Schulden dran haengt.
Ich wohne leider nicht in dem Ort wo das zustaendige Gericht
ist an dem ich die Erbschaft ausschlagen kann bzw. meinen
Verzicht zur Niederschrift geben kann.
Das heisst ich muesste einen Anwalt/Notar meines Vertrauens
aufsuchen und diesen um die notarielle Beglaeubigung meiner
Ausschlagungserklaerung bitten.
Was kostet das? Muss ich dann
trotzdem noch beim Erbverwalter ( heisst das so?) irgendwelche
Gebuehren zahlen?
Habe nicht viel Geld, da ich zur Zeit von Hartz 4 lebe.
Deshalb meine konkrete Frage: Kann ich mir in diesem Fall auch
einen Beratungshilfeschein beim Amtsgericht holen und werden
die Kosten uebernommen?
Hat das fuer mich waehrend meines Bezuges von Alg II
irgendwelche Folgen?Also bzgl. der Ausschlagung der (
eventuell ) hohen Erbschaft und der Unterstuetzung des
Staates.
Hallo,
das ist leider nicht mein Gebiet. Hoffe, die anderen können Dir mehr helfen.
Würde mir auf alle Fälle einen Beratungsschein holen, wird bei Hartz 4 mit Sicherheit bezahlt und mich beim Anwalt auch gleich bezüglich der ARGE beraten lassen.
Hallo,
ja es könnte sogar sehr gut sein ,das es Folgen hat wegen der erbausschlagung,ich würde auf jeden Fall einen Anwalt konsultieren und um seinen Beistand bitten,es könnte sein ,das der Anwalt auch in Erfahrung bringen kann,wie es mit der Erbschaft aussieht,vorerst glaube ich geht es auf Berratungsschein vom Sozialgericht
Viel Glück