Hallo Forumbesucher,
hoffe, hier evtl. eine richtige Antwort zu erhalten:
Kann ich das Elternhaus als Erbe ausschlagen (hat immer nur Ärger gebracht), also dass ich aus dem Grundbuch gelöscht werde und nix mehr damit zu tun habe, aber meinen Pflichtteil fordern?
Aus Ihrer Anfrage entnehme ich, dass Sie Miterbe geworden sind und deshalb mit in das Grundbuch eingetragen worden sind. Somit können Sie nicht mehr die E. ausschlagen, da Sie sie angenommen haben. Es gibt die Möglichkeit, die Annahme wegen Irrtums anzufechten. Diese Anfechtung muss aber unverzüglich nach der Irrtumskenntnis erfolgen. Ohne anwaltlichen Beistand werden Sie dieses nicht händeln können. Damit es klar ist: Sie können nur die gesamte Erbschaft, also nicht etwa nur wegen des Hauses, ausschlagen.
Wahrscheinlich wird die Anfechtung nicht mehr möglich sein. Dann bleibt Ihnen noch die Beantragung der Versteigerung, wenn die übrigen Erben Ihren Anteil nicht übernehmen wollen.
Gruss H.G.