danke für den rat mit den kindern von y.
kannste das für mich nochmal zusammenfassen?
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danke für den rat mit den kindern von y.
kannste das für mich nochmal zusammenfassen?
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y ist alleinerbin.
Darauf kommt es hier aber gar nicht so sehr an. Es geht vielmehr um die Frage, ob jemand anderes Erbe wird, wenn Y das Erbe ausschlägt. Dem ist aber nicht so, richtig?
Levay
ja! niemand sonst!
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da man auch sonst im net so viel unterschiedliche aussagen liest, nochmal extra für mich!
y ist die einzige nächste angehörige und schlägt alles aus, unterschreibt nichts…etc.
besteht dann immernoch die pflicht?
y hat nichts mit x zu tun!!!
y hat kein eigenes einkommen!
ehemann sorgt alleine für 4 köpfige familie, zahlen haus ab, versicherungen, kindergarten, altersvorsorge…
ist das alles egal?
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Hi
Nun Alleinerbin denk ich mal weniger… wenn Y ausschlägt bekommt Z (der nächste, also die Kinder ! das Erbe, siehe Text!)
Die Person ist in Sachen Erbfolge sicherlich Alleinerbin. Es gibt aber noch eine Erbreihenfolge ausserhalb der Alleinerbin. Da ich das selbe Thema privat grad durch mach, hab ich mich damit befasst:
Erben 1. Ordnung sind die Abkömmlinge des Erblassers.
Das sind Kinder, Enkel, Urenkel usw. unabhängig davon, ob sie ehelich oder unehelich geboren, oder ob sie adoptiert wurden.
Erben 2.Ordnung sind die Eltern des Erblassers und deren Abkömmlinge, soweit sie nicht zur 1. Ordnung gehören.
Das sind Eltern, Geschwister, Neffen und Nichten.
Erben 3. Ordnung sind die Großeltern des Erblassers und deren Abkömmlinge soweit sie nicht zu einer vorhergehenden Ordnung gehören.
Das sind Tante, Onkel, Cousins und Cousinen
Erben 4. Ordnung die Urgroßeltern des Erblassers und deren Abkömmlinge
Erben weiterer Ordnungen sind die weiter entfernten Voreltern und deren Abkömmlinge.
http://www.rechtbekommen.de/erben/geserb.html
Bei meiner Süßen ist der Vater verstorben… 6stellige Schuldenhöhe, Sie ist alleinerbin. Schlägt Sie das Erbe aus, geht das ganze zur Tochter (da diese Minderjärhig ist müßen dessen Erziehungsberechtige das Erbe ausschlagen). Danach gehts an den Vater des Vaters (der noch lebt) und und und…
Also da am besten mit einem Erbrecht-Anwalt auseinandersetzen! Das ist sicherlich sehr wichtig. Ansonsten erkundigt sich die Person beim Nachlassgericht, die geben darüber auch Auskunft (gern ist jedoch fraglich)…
Bei uns trägt die Beerdigungskosten trotz Erbausschlagung mitunter die Familie sowie wir privat… bei ner Urnenbeisetzung sind es (im günstigen) Falle ca. 3000.-
Grüße
Blue
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wenn mir…
…jetzt noch einer sagt wo y 3000 euro hernehmen soll, ohne das haus zu verkaufen, den kindern noch was zum anziehen und zum essen kaufen kann…
*magenschmerzenhörennichtauf*
neues detail!
nehmen wir mal an y hat das erbe ausgeschlagen und es findet sich eine lebensversicherung auf den namen von y.
x hat das tatsächlich im falle seines todes angelegt.
die schulden belaufen sich auf ähnlicher höhe wie lebensversicherung…
davon würde nichts in die bestattungskosten mit einfließen, richtig?
welche versicherung hätte y abschließen müssen , damit es ausschließlich für bestattungskosten genutz wird…auch bei ausgeschlagenem erbe???
ich nerv euch, ich weiß …entschuldigung dafür!
Ist alles ein bißchen viel!
…jetzt noch einer sagt wo y 3000 euro hernehmen soll,
ohne das haus zu verkaufen, den kindern noch was zum anziehen
und zum essen kaufen kann…
*magenschmerzenhörennichtauf*
Hi
Für 3 TEUR das Haus verkaufen? Muss ja wohl nicht.
Man kann auch nach Ratenzahlungen fragen.
Wenn es wirlich um die Finanzen von y so schlimm steht, würde ich empfehlen, eine Schuldenberatung aufzusuchen.
Gruß
HaWethie
y ist die einzige nächste angehörige und schlägt alles aus,
unterschreibt nichts…etc.
wenn y das erbe ausschlägt muss sie sehr wohl etwas unterschreiben, nämlich die Auschlagung
besteht dann immernoch die pflicht?
JA denn die Pflicht seine Angehörigen zu verscharren hat nichts mit einer Erbschaft zu tun !
y hat nichts mit x zu tun!!!
DOCH - sie ist verwandt und somit verpflichtet ihn beerdigen zu lassen wenn es niemand anderes macht
y hat kein eigenes einkommen!
dann zahlt derjenige der für ys unterhalt sorgt
ehemann sorgt alleine für 4 köpfige familie, zahlen haus ab,
versicherungen, kindergarten, altersvorsorge…ist das alles egal?
ja
übrigens hat die Beerdigung meines Ex-Schwiegervaters ziemlich genau 500 € gekostet … Feuerbestattung - die einfachste Urne ohne das teure drumherum - kein gottesdienst - keine Blumen - kein teures Schild - fertig
Wenn DAS nicht mehr drin ist weiss ich auch nicht …
Gruß H.
nehmen wir mal an y hat das erbe ausgeschlagen und es findet
sich eine lebensversicherung auf den namen von y.
Schön - wer ist als Bezugsberechtigte Person im Todesfall eingetragen? Ist Y die Bezugsperson der Summe? Da ist dann Erbe oder kein Erbe egal, da das damit nichts zu tun hat.
In diesem Falle geht man dann zum Notar und teilt mit, dass das Erbe ausgeschlagen wird, jedoch die Beerdigungskosten übernommen werden.
x hat das tatsächlich im falle seines todes angelegt.
die schulden belaufen sich auf ähnlicher höhe wie
lebensversicherung…
davon würde nichts in die bestattungskosten mit einfließen,
richtig?
welche versicherung hätte y abschließen müssen , damit es
ausschließlich für bestattungskosten genutz wird…auch bei
ausgeschlagenem erbe???
Es müsste ein Sterbegeldkonto vorliegen, z.B. Leben aktiv. Das hat uns den Nacken gerettet. Dabei muß man jedoch beachten, dass man die beim Todesfall begünstigte Person angibt.
Geht das ganze Konto jedoch auf den Namen vom Toten, geht alles mit in den Nachlass hinein & man hat nix vom Geld.
Daher muß man darauf achten, wer das Konto eröffnet sowie wer im Todesfall als begünstigte Person vorhanden ist
ich nerv euch, ich weiß …entschuldigung dafür!
Ist alles ein bißchen viel!
geht mir auch so…
…jetzt noch einer sagt wo y 3000 euro hernehmen soll,
ohne das haus zu verkaufen, den kindern noch was zum anziehen
und zum essen kaufen kann…
*magenschmerzenhörennichtauf*Hi
Für 3 TEUR das Haus verkaufen? Muss ja wohl nicht.
Man kann auch nach Ratenzahlungen fragen.
geht schlecht, da die Kosten u.a. bei verschiedenen Firmen anlaufen:
Beerdigungsinstitut
Friedhofsamt
Gärtner
Steinmetz
usw.
Wenn es wirlich um die Finanzen von y so schlimm steht, würde
ich empfehlen, eine Schuldenberatung aufzusuchen.
Die kann dort nicht viel machen da es ja um eventl. zu tragende Kosten hinsichtlich der Beerdigung geht - eher einen Fachanwalt für Erbrecht der da mitunter auch helfen kann.
Gruß
HaWethie
y ist die einzige nächste angehörige und schlägt alles aus,
unterschreibt nichts…etc.wenn y das erbe ausschlägt muss sie sehr wohl etwas
unterschreiben, nämlich die Auschlagungbesteht dann immernoch die pflicht?
JA denn die Pflicht seine Angehörigen zu verscharren hat
nichts mit einer Erbschaft zu tun !y hat nichts mit x zu tun!!!
DOCH - sie ist verwandt und somit verpflichtet ihn beerdigen
zu lassen wenn es niemand anderes machty hat kein eigenes einkommen!
dann zahlt derjenige der für ys unterhalt sorgt
ehemann sorgt alleine für 4 köpfige familie, zahlen haus ab,
versicherungen, kindergarten, altersvorsorge…ist das alles egal?
ja
übrigens hat die Beerdigung meines Ex-Schwiegervaters ziemlich
genau 500 € gekostet … Feuerbestattung - die einfachste Urne
ohne das teure drumherum - kein gottesdienst - keine Blumen -
kein teures Schild - fertig
Mh… mein Schwiegervater wird kommende Woche in ner Urne beigesetzt - mit Abholung, Verbrennung etc,. sinds allein 1600.- (weil wir den Bestatter kennen), ohne Überführungskosten zwischen Wohnort, Krematorium und Friedhof Friedhofsamt, Blumen etc.
Ne reine Bestattung liegt derzeit zwischen 350 Euro bis 425 Euro für einen erwachsenen ohne Urne…
http://www.baden-baden.de/imperia/md/content/stadt/f…
Wenn DAS nicht mehr drin ist weiss ich auch nicht …
Gruß H.
Wenn es wirlich um die Finanzen von y so schlimm steht, würde
ich empfehlen, eine Schuldenberatung aufzusuchen.Gruß
HaWethie
noch kommt y gut klar, hat aber keine 3000 euro übrig!
(sonst wär y nicht hier am pc, sonder würde irgendwo urlaub machen!)
(und y sieht nicht ein, sich monatlich das geld aus den rippen zu schneiden, für jemanden, zu dem y kaum kontakt hatte und der sich emotional einen dreck um seine familie gekümmert hat!)
du kennst die emotionalen hintergründe hier nicht…rein rechtlich und kühl, wie du es beschrieben hast, wird es stimmen!
doch 500 euro wären drin (gehe allerdings von mehr aus)
und ganz ehrlich:
ich sehe es nicht ein…auch wenn ich dafür in die hölle komme 
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y ist eingetragen, heißt sie könnte davon die bestattung bezahlen?!
puuuuuuuuh!
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Ich bin kein Rechtsanwalt, jedoch erklärte es unser Ra in Sachen Erbrecht so… dürfte Y also gute Chancen haben, damit die Kosten für die Beerdigung zu tragen.
Das Erbe aber trotzdem ausschlagen - und hierbei erwähnen, dass das Erbe ausgeschlagen wird, jedoch die Bestattungskosten getragen werden… und das binnen 6 Wochen ab Todestag bzw. ab dem Zeitpunkt an dem man von dem Erbe wüsste.
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(und y sieht nicht ein, sich monatlich das geld aus den rippen
zu schneiden, für jemanden, zu dem y kaum kontakt hatte und
der sich emotional einen dreck um seine familie gekümmert
hat!)
Hi
Tja, darauf kommt es nicht an - es reicht das Verwandschaftsverhältnis aus, um zahlen zu müssen.
Auch kann ich mir nicht vorstellen, dass die einfachste Beerdigung 3TEUR kostet.
Gruß
HaweThie
Hallo
geht schlecht, da die Kosten u.a. bei verschiedenen Firmen
anlaufen:Beerdigungsinstitut
Preisvergleiche zahlen sich auch hier aus
Friedhofsamt
Soo hoch sind die Gebühren nicht und anonyme (Urnen-)Gräber kosten auch nicht die Welt
Gärtner
Wozu? Wen ich nicht leiden kann (konnte), der bekommt auch keine Blumen.
Steinmetz
Wozu? Es gibt anonyme Gräber.
Fachanwalt für Erbschaftsrecht??
Das Erbe ist doch ausgeschlagen - nun kann nur ein Verwaltungsrechtler was sagen.
CU
HaWeThie