Erbe ausschlagen: Umfang der Prüfung

WEnn jemand erfährt, dass er Erbe eines verstorbenen Bruders ist und Überlegungen anstellt, ob er das Erbe ausschlägt: Was darf er machen, um die Situation zu klären, ob eine Ausschlagung notwendig ist? Darf er zum Beispiel in der Wohnung des Verstorbenen entsprechende Papiere bzw. Dokumente sichten, um so das „Risiko“ einzuschätzen (Kontoauszüge, Versicherungspolicen u.ä.)?

Hallo!

Das müsste er ja sogar. Und zwar recht schnell,denn man hat nur wenig Zeit dazu um auszuschließen. Wenn er allein Erbe sein würde,wird ersich ja sowieso um alles Formale kümmern müssen. Beerdigung,Wohnung usw.
Ist er aber Miterbe,dann mit den anderen Erben zusammentun.
Man kann aber annehmen und die (mögliche) Haftung für Schulden auf die Höhe des Erbes beschränken. So haftet man nicht mit Eigenvermögen,was sonst der Fall wäre!

Nur leider kann es eben mit der Bank Schwierigkeiten geben,wenn man nicht aktuelle Kontoauszüge zuhause vorfindet. Oder sie sich selbst ausdrucken kann.

Hat man keine Vollmacht,dann gibt sie keine Auskunft über Kontostand,Sparbuch,sonstige Anlagen,Schließfachbesitz.

Und ob LV besteht kann man nur aus den Unterlagen ersehen. Dort müsste man ja dann den Tod auch zügig mitteilen(Sterbeurkunde einsenden).

Und ob noch unbezahlte Rechnungen rumliegen oder eintreffen könnten,oder ob noch Geldzahlungen ausstehen usw.

MfG
duck313

Zu dem Thema - Versicherungspolicen.

Dies hat mit dem Erbe nichts zu tun.
Todesfallsummen/Guthaben erhalten die in den Verträgen eingetragene Bezugsberechtigte.

Gruß Merger