Hallo!
Mal eine fiktive Überlegung:
Person A lebt mit Person B in einem gemeinsamen Haushalt. Person A verstirbt und hinterlässt nur Schulden. Person B schlägt das Erbe aus. Es gibt noch weitere mögliche Erben.
- Person A war alleiniger Mieter. Person B teilt dem Vermieter binnen eines Monats mit, dass er den Mietvertrag nicht übernehmen wird. B muss schnellstmöglich aus der gemeinsamen Wohnung raus. Alle potentiellen Erben schlagen dieses aus bzw. haben vom Tod nicht erfahren.
- Darf Person B die Sachen von A mitnehmen und zwischenlagern?
- Falls er das nicht darf, muss er für die Wohnung trotz Ablehnung zahlen?
- Oder muss B warten bis ein Nachlassverwalter da war? Dann müsste B allerdings auch den Mietvertrag übernehmen, welches er abgelehnt hat?
- Person A und B haben sich ein Konto geteilt. B ist Eigentümer - A hatte nur eine Vollmacht. Alle finanziellen Angelegenheiten wurde über das Konto abgewickelt.
- Bleibt das Konto der Erbmasse fern?
- Darf eine Bestattung von diesem Konto gezahlt werden?
Person B will alles schnell und umkompliziert abwickeln. Allerdings will er nicht so handeln, dass der Eindruck entstünde, er wolle das Erbe annehmen.