Erbe ausschlagen und die Folgen

Hallo!

Mal eine fiktive Überlegung:

Person A lebt mit Person B in einem gemeinsamen Haushalt. Person A verstirbt und hinterlässt nur Schulden. Person B schlägt das Erbe aus. Es gibt noch weitere mögliche Erben.

  1. Person A war alleiniger Mieter. Person B teilt dem Vermieter binnen eines Monats mit, dass er den Mietvertrag nicht übernehmen wird. B muss schnellstmöglich aus der gemeinsamen Wohnung raus. Alle potentiellen Erben schlagen dieses aus bzw. haben vom Tod nicht erfahren.
  • Darf Person B die Sachen von A mitnehmen und zwischenlagern?
  • Falls er das nicht darf, muss er für die Wohnung trotz Ablehnung zahlen?
  • Oder muss B warten bis ein Nachlassverwalter da war? Dann müsste B allerdings auch den Mietvertrag übernehmen, welches er abgelehnt hat?
  1. Person A und B haben sich ein Konto geteilt. B ist Eigentümer - A hatte nur eine Vollmacht. Alle finanziellen Angelegenheiten wurde über das Konto abgewickelt.
  • Bleibt das Konto der Erbmasse fern?
  • Darf eine Bestattung von diesem Konto gezahlt werden?

Person B will alles schnell und umkompliziert abwickeln. Allerdings will er nicht so handeln, dass der Eindruck entstünde, er wolle das Erbe annehmen.

Aus dem Gesagten ergibt sich für B doch klar, dass ausser der Erbschaftsausschlagung nichts mehr rechtlich abzuwickeln ist: Es gibt keinen Mieter mehr. B war nie Kontoinhaber. Die Vollmacht gilt für die Beerdigungkosten-Begleichung nur, wenn sie über den Tod hinaus Gültigkeit hat.
Die gerichtl. Bestellung der Nachlassbetreuung muss abgewartet werden, falls doch noch etwas aus Sicht von B zu regeln sein sollte.
Das Nachlassgericht muss aber in Kenntnis gesetzt werden, anderenfalls passiert nichts…