Erbe ausschlagen - was darf man trotzdem?

Liebe Gemeinde,

stellen wir uns vor , Herr Meyer (Hartz IV) ist verstorben. Er war Schwersttalkoholiker, die Wohnung sieht katastrophal aus (hinzu kommt ein spätes Auffinden nach Eintreten des Todes) und er hat diverse Schulden (unbezhalte Rechnungen, Konto wegem überzogenem Dispo gesperrt, viele noch ungeklärte Dinge).
Seine Töchter haben sich um ihn gekümmert, sofern es aufgrund seines Zustandes und der Entfernung (er wohnte weit weg) möglich war. Sämtliche Bemühungen der Töchter um Betreuung etc. wurden von ihm abgelehnt bzw. konnten nicht vom Amt umgesetzt werden.

Aufgrund der unklaren Situation und der absolut nicht einzuschätzenden Schuldenlage wollen beide Töchter das Erbe ausschlagen, um die Beerdigung kümmern sie sich aber und auch um Behördenwege.
Vermögenswerte besaß Herr Meyer nicht - der Hausstand ist alt, verschmutzt, defekt. Allerdings würden die Töchter gern einige persönliche Sachen aus der Wohnung entnehmen - Fotoalben etc. Dinge von rein emotionalem Wert.

Wie verfahren Sie am besten, damit sie keine Probleme bekommen (unerlaubte Entnahme aus der Erbmasse etc.)?
Sie wollen 3 Tage nachdem sie vom Tod erfahren haben die Wohnung betreten (gemeinsam mit Bestattungsunternehmer, der diverse Papiere braucht).
2-3 Tage nach der Wohnungsbesichtigung wollen sie in ihren jeweiligen Heimatstädten das Erbe ausschlagen.

Die Situation ist für beide Töchter emotional sehr belastend, hinzukommt die Angst vor nicht zu überblickenden Schulden aus dem Erbe.
Ihnen wären Andenken von ihrem Vater sehr wichtig.

Wie könnten Sie sich theoretisch verhalten, was ist erlaubt und was nicht?
Welche Punkte sollten sie auf alle Fälle beachten?

Ich danke Euch sehr für Eure theoretische Betrachtungsweise

CEA

Hi,

bevor etwas gemacht wird was später als antreten des Erbes ausgelegt werden kann, sich mal mit dem Thema Nachlassinsolvenz beschäftigen.

Q-Gruß

vielen Dank für Deine Antwort.
Habe gegoogelt - puuh … ein riesiges, kompliziertes Thema. Das wird schwer für die Töchter innerhalb von 2 Tagen da einzutauchen oder noch einen geeigneten Gesprächspartner zu finden …

CEA

Die Sache ist im Regelfall einfach zu lösen. Wie geschildert ist auch die Wohnung total vermüllt und müsste durch den Vermieter ggf. unter Geltendmachung des Vermieterpfandrechtes (zunächst auf dessen Kosten solange kein Erbe da ist) geräumt werden. Es dürfte hier auch gut möglich sein, dass keiner bereit ist das Erbe anzutreten. Ggf. wird zur Sicherung des Nachlasses ein Nachlasspfleger bestellt. Soweit es jedoch nur um die Wohnung geht ist dass eigentlich Unsinn. Die Wohnung kann auch ggü. dem Vermieter durch das Nachlassgericht freigegeben werden. Wenn dis geschehen ist, der Vermieter die Wohnung räumt und der große Container im Hof steht sollten die Töchter dabei sein um ggf. Fotoalben oder sonstige - reine Erinnerungsstücke mit ideellen Wert- abzugreifen. Der Vermieter hat mit sicherheit kein Interesse an Fotoalben etc., jedoch sollte man Vorsichtig an diesen herantreten. Es kann auch gut sein das dieser nicht sehr erfreut ist auf den Kosten der Wohnungsberäumung - vermutlich dauerhaft - sitzenzubleiben und nun tauchen die Töchter auf die ausgeschlagen haben. Fingerspitzengefühl ist gefragt. Soweit der Vermieter eine Gesellschaft ist, sollten diese Probleme nicht vordergründig sein.
Viel erfolg!

Fingerspitzengefühl ist gefragt. Soweit der Vermieter eine
Gesellschaft ist, sollten diese Probleme nicht vordergründig
sein.

In einem mir bekanntem Fall wurde das so gelöst, daß man vorher mit dem Vermieter gesprochen hat, offen und ehrlich, und mehr oder weniger die Entsorgung organisiert hat. Wertsachen waren keine da, und das Gericht hat davon gar nichts mitbekommen. Der Vermieter war froh, kein Entsorgungsunternehmen bezahlen zu müssen, und das wenige an wertlosenn aber persönlichen Erinnerungen wurde von den Nachkommen aus dem Müll gefischt.