Hi @ll,
wenn eine (nicht so ganz nahe) Angehörige stirbt und Gewißheit besteht, dass neben kleineren Werten höhere Schulden entgegen stehen… sollte man doch besser das Erbe ausschlagen… (lt. Testament Alleinerbe)
Was geschieht aber mit persönlichem „Kram“?
Z.B.: Fotoalben, Häkeldeckchen, Zinnkrugsammlung bis hin zu einem sehr altmodischem Schrank (war mal ein Meisterstück)…
Darf man also „Entmüllen“?
Vielen Dank auch für Ratschläge, wie man argumentieren kann oder welche Wege man einschlagen sollte…
LG
Ce
Hallo,
wenn der testametarische Erbe und (ggf. die Ersatzerben) ausschlagen greift gesetzliche Erfolge. Auch die gesetzl. Erben könen natürlich ausschlagen…
Soweit durch das Nachlassgericht -ggf. auf Anregung - ein Sicherungsbedürfnis hinsichtlich bestimmter werthaltiger Nachlassgegenstände bejaht wird, wird sich ein Nachlasspfleger um die Verwaltung, ggf. Versilberung der Gegenstände kümmern.
Dem Ausschlagenden ist jedoch jede Verfügung überv den Nachlass untersagt.
ml.
ABER: was geschieht mit den Sachen?
Hi ml,
vielen Dank einstweilen
… also sollte man den Nachlasspfleger kontaktieren und sich mit ihm gut stellen…
Besteht denn generell Aussicht auf irgendwelche Gegenstände? Was passiert mit denen? Auktion? Freier Verkauf? Oder Sperrmüll? … ???
LG
Ce
… also sollte man den Nachlasspfleger kontaktieren und sich
mit ihm gut stellen…
Kann man versuchen
Besteht denn generell Aussicht auf irgendwelche Gegenstände?
Was passiert mit denen? Auktion? Freier Verkauf? Oder
Sperrmüll? … ???
Ja, je nach Wert kommen diese 3 Dinge zum tragen.
Wenn der Nachlassverwalter entscheidet die Fotoalben für ein paar Euro zu verkaufen ist das doch eine feine Sache für beide Seiten. Ein wirklich wertvoller Schrank kann durchaus versteigert werden.
Kleidung fürs rote Kreuz oder Verkaufsstellen für Dinge geringen/mittleren Wertes sind auch denkbar.
Hallo,
zur Erbausschlagung muss man für das Nachlassgericht ein Verzeichnis
sämtlicher Nachlassgegenstände erstellen.
Ein Fotoalbum würde in diesem als Wertlos aufgeführt werden,da es eben nichts Wert ist.
Stichwort dazu ist Geringwertige Wirtschaftsgüter…
also alles was auch Steuerlich nach einem Jahr nichts mehr „wert“ ist.
Solche Gegenstände kann man entsorgen…
Alles andere muss mit seinem Zeitwert (auch hier helfen wiederum die Steuertabellen) angesetzt werden.