Liebe/-r Experte/-in,
könntest du mir bei einem theoretischen Fall helfen?
Nehmen wir an, eine Person verstirbt. Als Angehörige gäbe es noch eine Mutter, einen Bruder sowie minderjährige Kinder dieses Bruders. Nun würde doch die Mutter und der Bruder (als Erbe des verstorbenen Vaters) zu gleichen Teilen erben, oder?
Spräche nun etwas dagegen, dass der Bruder (Freibetrag 20.000 € ?) auf das Erbe verzichtet sowie der Bruder und seine Frau das Erbe auch für die gemeinsamen Kinder ausschlagen (wann müsste das das Vormundschaftsgericht machen?), damit die Mutter (Freibetrag 100.000 €, günstigerer Steuersatz ?) Alleinerbe ist. Und dass die Mutter dann dem Sohn die Hälfte des Erbes schenkt.
Gehen wir dabei davon aus, dass auch ein im Bereich von 10 Jahren evtl. anfallendes Erbe der Mutter an den verbliebenen Sohn incl. der Schenkung unter der Freigrenze von 400.000 € liegt.
Wäre weiters etwas besonderes zu beachten, wenn nun sowohl Mutter als auch Bruder z. B. einem evtl. Freund der Verstorbenen je 20.000 € schenken würden?
Herzlichen Dank für deine Einschätzung!!!
Karin