Erbe beantragen / bekommen

Wenn ein Familienmitglied 2. Grades verstirbt und kein Testament hinterlässt kann es zu folgender Fragestellung kommen:
Die nächsten Verwandten (2. Grades), welche sich ggf. auch um die Verstorbene gekümmert haben, müssen einen Erbschein anfordern, um das Erbe zu bekommen.
Nun wird bei der Beantragung verlangt, den Nachweis zu erbringen, dass es keine weiteren Erben gibt. Aufgrund der nicht bekannten Historie weiterer Verwandten(haben weitere Verwandte der Verstorbenen z. B. Kinder, oder Enkel etc.) ist dieser Nachweis nicht zu erbringen. Zumal man diese Personen noch nicht einmal mit Namen kennt.
Auf dem Nachlassgericht bekommt man sicher die Aussage, dass man sich nach einer Art Stammbaum doch bitte durcharbeiten solle und so den Nachweis erbringen muss.
Gibt es zu einem solchen Fall eine andere Möglichkeit, ein Erbe zu beantragen?

Die Erben haben ihr Erbrecht zu belegen zum einen durch Vorlage von Personenstandsurkunden (Sterbeurkunde des Erblassers, Heiratsurkunde bei Ehegatten, Geburtsurkunde bei Abkömmlingen, Sterbeurkunden bei bereits Vorverstorbenen, ggf. auch weitere Nachweise wie Scheidungsurteil etc.

Zum anderen sind im Erbscheinsantrag Angaben an Eides statt zu versichern, so z.B. Angaben zur Anhängigkeit eines Rechtsstreites, ob letztwillige Verfügungen vorliegt oder aber auch das keine weitere Erben vorhanden sind welche nicht schon bereits durch die Personenstandsurkunden belegt sind.

Sind also weitere Erben faktisch vorhanden jedoch namentlich unbekannt bzw. momentan nicht ermittelbar, so wird es keinen vollumfänglichen Erbschein geben können, besonders wenn die Erbquote nicht feststeht. Ggf. käme ein Mindestteilerbschein zum tragen. Ob man mit diesem was anfangen kann ist dann die zweite Frage…

Das Nachlassgericht wird hier nicht ermitteln.
Das müssen die Erben tun. Helfen können hier die Standesämter (Personenstandsurkunden beantragen) und die Einwohnermeldeämter (neue Wohnanschriften etc.) Das ganze ist schon richtige Detektivarbeit!

ml.

Das bedeutet, dass ohne eine solche Detektivarbeit und entsprechende Dokumten von den zuständigen Ämtern keine Chance besteht, einen entsprechenden Erbschein zu bekommen?
Und ohne Erbschein auch kein Erbe…

Das bedeutet, dass ohne eine solche Detektivarbeit und
entsprechende Dokumten von den zuständigen Ämtern keine Chance
besteht, einen entsprechenden Erbschein zu bekommen?

Im Regelfall ist das richtig.

Und ohne Erbschein auch kein Erbe…

Zumindest ist ohne Erbschein die Legitimation als Erbe nicht möglich.

ml.